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RECHT/651: Koalition beschließt Verbraucherschutzpaket gegen unseriöse Geschäftspraktiken


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 26. Juni 2013

Koalition beschließt Verbraucherschutzpaket gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung, überzogenen Abmahnungen und dubiosen Inkassomethoden



Der Rechtsausschuss des Bundestages hat am heutigen Mittwoch mit den Stimmen der Koalition das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken verabschiedet. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff:

"Die Koalition geht konsequent gegen verbraucherschädigende Geschäftsmodelle und -methoden vor. Mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken verbessern wir den Schutz von Verbrauchern vor unerlaubter Telefonwerbung, überzogenen Abmahnungen und dubiosen Inkassomethoden.

Bei unerlaubter Telefonwerbung wird die Bußgeldobergrenze von 50.000 auf 300.000 Euro versechsfacht. Vermeintliche Gewinnspiele, mit denen oftmals langfristige Verpflichtungen für den Verbraucher einhergehen, können künftig nicht mehr rechtswirksam am Telefon verabredet werden, sondern müssen vom Unternehmer in Textform vorgelegt werden.

Im Bereich von urheberrechtlichen Abmahnungen werden die Anwaltsgebühren, die einem Verbraucher in Rechnung gestellt werden dürfen, auf der Grundlage eines festen Streitwerts gedeckelt. Damit soll anwaltlichen Geschäftsmodellen mit überzogenen Abmahnungen der Boden entzogen werden. Bei Klagen gegen einen Verbraucher wegen einer Urheberrechtsverletzung darf sich der Kläger künftig nicht mehr den Gerichtsort aussuchen. Ist eine Abmahnung unberechtigt, kann der Betroffene außerdem seine eigenen Rechtsverteidigungskosten vom Abmahnenden ersetzt verlangen.

Inkassounternehmen werden in Zukunft strenger behördlich kontrolliert und können mit höheren Bußgeldern belegt werden. Zusätzlich wird die Transparenz für den Verbraucher erhöht: Aus jeder Rechnung muss klar hervorgehen, für wen das Inkassounternehmen arbeitet, auf welcher Grundlage der Rechnungsbetrag beruht und wie sich die Inkassokosten berechnen. Ebenso wird in Zukunft festgelegt, welche Gebühren und Auslagen einem Verbraucher für den Einzug der Forderung höchstens in Rechnung gestellt werden dürfen."


Hintergrund:

Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken wurde am heutigen Mittwoch abschließend im Rechtsausschuss beraten. Er wird am morgigen Donnerstag in 2. und 3. Lesung im Plenum des Bundestages debattiert werden.

Der Regierungsentwurf wurde in den parlamentarischen Beratungen in einer Reihe von Punkten verändert. So wurde etwa das Aufsichtssystem für Inkassounternehmen geschärft und der sogenannte fliegende Gerichtsstand im Urheberrecht, bei dem sich der Kläger den Gerichtsort aussuchen kann, abgeschafft.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juni 2013