Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → CDU/CSU

RECHT/654: Koalition verbessert Kontrolle und Transparenz der Managergehälter


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 27. Juni 2013

Koalition verbessert Kontrolle und Transparenz der Managergehälter

Opposition setzt auf Bevormundung der Unternehmen und Aktionäre durch den Staat



Der Bundestag debattiert am heutigen Donnerstagabend in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur Verbesserung der Kontrolle der Vorstandsvergütung und zur Änderung weiterer aktienrechtlicher Vorschriften. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff und der zuständige Berichterstatter im Rechtsausschuss Stephan Harbarth:

"Wir stärken die Rechte der Aktionäre börsennotierter Unternehmen bei der Kontrolle und Begrenzung der Vorstandsgehälter. Die Aktionäre können am besten entscheiden, welche Vergütungen angemessen sind. Denn sie sind die Eigentümer des Unternehmens und hohe Gehälter gehen zulasten der ihnen zustehenden Ausschüttungen. Schon im Grundansatz unterscheiden wir uns damit von der Opposition, die auf Bevormundung der Unternehmen und Aktionäre durch den Staat setzt."

Andrea Voßhoff erläutert: "Die Neuregelung knüpft an das bereits derzeit im Aktiengesetz verankerte System an und entwickelt dieses weiter. Nach bisher geltender Rechtslage fällt die Entwicklung eines Vergütungssystems über die Vorstandsmitglieder vorrangig in die Kompetenz des Aufsichtsrats. Dieser ist zuständig für die Verhandlung, den Inhalt und den Abschluss der Einzelverträge der Vorstandsmitglieder."

Stephan Harbarth führt weiter aus: "Gegenüber der bisher geltenden Rechtslage sieht die Neuregelung des Aktiengesetzes zwei wesentliche Änderungen vor: Zum einem wird der Aufsichtsrat gegenüber der Hauptversammlung zu einer jährlichen Vorlage des Vergütungssystems einschließlich der erreichbaren Höchstbezüge verpflichtet; zum anderen ist das Votum der Hauptversammlung über das vorgelegte Vergütungssystem für den Aufsichtsrat jetzt bindend. Neu ist auch, dass der Aufsichtsrat der Hauptversammlung feste Höchstbeträge zu nennen hat. Der Hauptversammlung nur ein abstraktes Vergütungssystem vorzulegen, genügt also nicht mehr."

*

Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Bürgerinformation: Telefon 030/227-52 267, Telefax 030/227-56 115
E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juni 2013