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RECHT/656: Mehr Kunst- und Kulturschätze für die Öffentlichkeit


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 27. Juni 2013

Mehr Kunst- und Kulturschätze für die Öffentlichkeit

Bücher, Filme, Musikstücke oder Kunstwerke digitalisieren und im Internet bereitstellen



Der Bundestag regelt die Digitalisierung verwaister und vergriffener Werke mit einer Änderung des Urheberrechtsgesetzes. Dazu erklären die stellvertretenden CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Michael Kretschmer und Günter Krings:

"In den Archiven unserer Museen, Bibliotheken, Verlage oder Rundfunkanstalten befinden sich viele ungenutzte Werke, weil deren Rechteinhaber nicht ermittelt werden können. Zahlreiche kulturelle Schätze drohten so der Allgemeinheit dauerhaft entzogen zu sein. Daher bringen wir heute ein Gesetz auf den Weg, das Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen zukünftig gestattet, derartige Werke zu digitalisieren und über das Internet zugänglich zu machen - natürlich unter der Voraussetzung, dass eine sorgfältige Suche nach dem Rechteinhaber stattgefunden hat.

Wir freuen uns, dass jetzt viele Bücher, Filme, Musikstücke oder Kunstwerke digitalisiert werden können, die sonst in den Archiven verstaubt wären. Das ist ein großer Mehrwert für den kulturellen Reichtum unseres Landes. Mit dem Gesetz erfüllen wir ein zentrales Anliegen der Bibliotheken, Museen und Archive, die schon lange darauf warten, ihre Schätze endlich heben und öffnen zu können. Dadurch können auch diejenigen daran teilhaben, die nicht ohne weiteres Kultureinrichtungen aufsuchen können, um Originale einzusehen. Wir schaffen Rechtssicherheit und eröffnen zudem neue Digitalisierungsmöglichkeiten. Einrichtungen wie die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) und ihr europäisches Pendant EUROPEANA können jetzt ihre Digitalisierungsaufgabe weiter vorantreiben und das kulturelle Erbe für künftige Generationen sichern.

Mit dem Gesetz zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke und einer weiteren Änderung des Urheberrechtsgesetzes (2./3. Lesung heute im Deutschen Bundestag) wird die Richtlinie 2012/28/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke in deutsches Recht umgesetzt. Zugleich wird die Nutzung von vergriffenen Printwerken im Rahmen von Digitalisierungsvorhaben erleichtert und ein unabdingbares Zweitverwertungsrecht eingeführt."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juni 2013