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RECHT/671: Abgeordnetenbestechung wird neu geregelt


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 19. Februar 2014

Abgeordnetenbestechung wird neu geregelt

UN-Konvention gegen Korruption ratifizieren



Der Rechtsausschuss des Bundestages hat heute den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Neuregelung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung beschlossen. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Mit der Neuregelung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass Deutschland demnächst die UN-Konvention gegen Korruption ratifizieren kann. Nach langen Diskussionen wird nun eine ausgewogene Regelung beschlossen, die sowohl der Korruptionsbekämpfung, aber auch der Freiheit des Mandats Rechnung trägt.

Abgeordnete werden gerade dafür gewählt, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten. Das darf nicht zum Risiko für die Mandatsträger werden. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion war uns wichtig, dass das vom Grundgesetz geschützte freie Abgeordnetenmandat, aber auch die Tätigkeit zehntausender ehrenamtlich tätiger Mitglieder in Kommunalvertretungen durch die Neuregelung nicht beeinträchtigt werden. Dabei galt es zu bedenken, dass ein Ermittlungsverfahren für jeden Bürger eine Belastung ist. Für einen Politiker ist es jedoch häufig gleichbedeutend mit dem Ende seiner Laufbahn.

Wir haben diesem Spannungsfeld in verschiedener Hinsicht Rechnung getragen: Ein Mandatsträger ist nur dann strafbar, wenn er sein Mandat käuflich macht, indem er sich bei seiner parlamentarischen Tätigkeit den Aufträgen oder Weisungen eines Vorteilsgebers unterwirft. Es wird zudem klargestellt, dass ein Verhalten nicht strafbar ist, wenn es im Einklang mit den für die Rechtsstellung des Mandatsträgers maßgeblichen Vorschriften steht. Damit haben es die Parlamente und die anderen Vertretungen selbst in der Hand festzulegen, welche Verhaltensweisen erlaubt und welche verboten sein sollen. Sie können damit selbst Rechtssicherheit für die Mandatsträger schaffen. Dadurch, dass das Gesetz erst am 1. September 2014 in Kraft treten wird, bleibt in den nächsten Monaten noch Zeit, solche Regelungen auf den verschiedenen Ebenen zu schaffen oder anzupassen. So wird auch der Bundestag prüfen, ob die hier geltenden Verhaltensregeln klarer und praxisnäher gefasst werden können. In diesem Zusammenhang gehören auch Fragen des Immunitätsrechts auf den Prüfstand.

Schließlich stellen wir durch eine Konzentration der Zuständigkeit bei den Oberlandesgerichten und Generalstaatsanwaltschaften sicher, dass die Strafverfolgungsbehörden mit der notwendigen Expertise und Sensibilität auf Vorwürfe gegen Mandatsträger reagieren werden."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Februar 2014