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RECHT/752: Schutzlücken im Sexualstrafrecht sind zu schließen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 15. März 2016

Schutzlücken im Sexualstrafrecht sind zu schließen

Langjährige Forderung der CDU/CSU-Fraktion wird endlich aufgegriffen


Das Bundeskabinett wird voraussichtlich am morgigen Mittwoch den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung" beschließen. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Es wurde Zeit, dass der Entwurf zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung nun endlich vom Bundeskabinett beschlossen wird. Die sexuelle Selbstbestimmung ist unantastbar. Niemand darf sich über sie hinwegsetzen. Deswegen fordern wir schon seit Jahren, die sexuelle Selbstbestimmung in Deutschland durch eine umfassende Reform des Sexualstrafrechts zu stärken. Wesentliche Schutzlücken aus der Praxis werden nun aufgegriffen: Es darf nicht straflos bleiben, wenn der Täter ein Überraschungsmoment oder eine Einschüchterungssituation ausnutzt.

Der Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesminister Maas bietet allerdings noch keinen umfassenden Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Wir werden daher im parlamentarischen Verfahren auf Änderungen drängen, insbesondere:

Sexuelle Belästigung, die nicht die Grenze zur sexuellen Nötigung überschreitet, muss unter Strafe gestellt werden: Auch wenn es "nur " um Grapschen geht, ist das ein massiver und traumatisierender Übergriff, der durch nichts zu rechtfertigen ist.

Für Grapschereien und Nötigungen, die aus einer Menschenmenge heraus begangen werden, sollte eine entsprechende Regelung wie bei der Beteiligung an einer Schlägerei geschaffen werden. Dann macht sich bereits derjenige strafbar, der an solchen Übergriffen teilnimmt, auch wenn sein konkreter Tatbeitrag nicht sicher geklärt und bewiesen werden kann.

Zudem wird in der Anhörung mit den Sachverständigen zu klären sein, ob es für eine Strafbarkeit nicht ausreichen muss, dass sich der Täter über ein bloßes "Nein" des Opfers hinwegsetzt. Ein "Nein" muss immer beachtet werden."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. März 2016

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