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RECHT/760: Kinderehen passen nicht zu unseren Werten


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 11. Juni 2016

Kinderehen passen nicht zu unseren Werten

Staat muss Schutzfunktion wahrnehmen


Mit der Zunahme der Zahl der Asylbewerber ist die Zahl der verheirateten minderjährigen Mädchen in Deutschland und Europa gestiegen. Zum Umgang mit diesen "Kinderbräuten" erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Seit Herbst vergangenen Jahres verzeichnen wir zunehmende Zahlen von minderjährigen Mädchen, die bereits verheiratet sind, meist mit einem volljährigen Ehemann. Solche Kinderehen passen nicht zu unseren Werten, zu denen es gehört, dass die Ehe auf einer freiwilligen Entscheidung mündiger Menschen beruht und nicht durch Verwandte oder Traditionen vorgegeben wird. In Deutschland ist die Eheschließung beispielsweise einer 14jährigen mit einem Erwachsenen völlig inakzeptabel.

Der Staat hat hier eine Schutzfunktion, die er auch gegenüber minderjährigen Flüchtlingen wahrnehmen muss. Nicht umsonst steht die Zwangsehe seit 2011 bei uns unter Strafe (§ 237 StGB). Daher sind solche Eheschließungen nicht ohne weiteres so zu akzeptieren. Wir müssen an dieser Stelle gesetzgeberischen Handlungsbedarf prüfen, etwa eine Anhebung der Ehemündigkeit, Änderungen im Personenstandsrecht oder im internationalen Privatrecht."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juni 2016

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