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RECHT/768: Werbung für Terrororganisationen muss strafbar sein


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 20. Juli 2016

Werbung für Terrororganisationen muss strafbar sein

Bundesjustizminister Heiko Maas muss Blockade endlich aufgeben


Am Montag dieser Woche hat ein 17-jähriger Flüchtling aus Afghanistan mehrere Fahrgäste in einem Regionalzug bei Würzburg mit Axt und Messer attackiert. Mehrere Personen wurden zum Teil schwer verletzt. Die bisherigen Ermittlungen deuten auf eine islamistisch motivierte Tat hin. Hierzu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Fraktion Stephan Harbarth:

Die schrecklichen Ereignisse bei Würzburg haben erneut deutlich gemacht, dass auch in Deutschland Menschen jederzeit Opfer eines Anschlages mit islamistischem Hintergrund werden können. Wir haben seit langem eine sehr ernste Bedrohungslage, und wir sollten nicht den Fehler begehen, auf ein rasches Ende dieser Bedrohung zu setzen.

Die von der Union geführte große Koalition hat auf diese Bedrohungslage mit zahlreichen Gesetzen und einer massiven personellen Aufstockung der Sicherheitsbehörden reagiert. Doch es gibt immer noch eine Reihe von Punkten, mit denen wir die Sicherheit der Menschen deutlich verbessern können. Dazu gehört insbesondere, dass wir die Sympathiewerbung für terroristische Organisationen unter Strafe stellen.

Wer für eine terroristische Vereinigung wirbt, indem er seine Sympathie zum Ausdruck bringt, muss bestraft werden. Derartige Sympathiewerbungen verbreiten sich über das Internet rasch und in großer Zahl. Sie sind der geistige Nährboden für terroristische Gewalt und gerade junge Menschen sind leicht für Internet-Propaganda und Sympathiewerbung anfällig.

Die Union fordert seit langem, die Sympathiewerbung für Terrorvereinigungen unter Strafe zu stellen. Es wird endlich Zeit, dass Justizminister Heiko Maas tätig wird und eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches nicht länger blockiert.

Zum Hintergrund:
In Deutschland gab es den Straftatbestand der Sympathiewerbung bis zu den Anschlägen vom 11. September 2001. 2002 wurde dann in §129a Strafgesetzbuch (StGB) die Tathandlung des "Werbens" eingeschränkt auf das Werben um Mitglieder oder Unterstützer. Mit der Abschaffung der Strafbarkeit der Sympathiewerbung sicherte der damalige Innenminister Otto Schily die Zustimmung der Grünen zu den Anti-Terrorgesetzen.

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Juli 2016

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