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RECHT/776: Fragen an Bundesjustizminister im Fall Al-Bakr


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 16. Oktober 2016

Fragen an Bundesjustizminister im Fall Al-Bakr

Bundesanwalt hätte früher aktiv werden müsssen


Die Vorgänge um den mutmaßlichen Terroristen Al-Bakr müssen vollständig aufgeklärt werden. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Den Justizbehörden vor Ort in Sachsen vorzuwerfen, dass sie die Gedankenwelt des mutmaßlichen islamistischen Terroristen Al-Bakr nicht enträtseln konnten, ist zu einfach. Es stellt sich die Frage, warum die Bundesanwaltschaft, die im Zuständigkeitsbereich von Bundesjustizminister Maas steht, nicht viel eher das Verfahren übernommen hat. Dort gibt es Spezialisten auch für islamistischen Terrorismus.

Der Bundesjustizminister muss insbesondere folgende Fragen beantworten: Warum wurde die Übernahme des Verfahrens am Freitag vergangener Woche abgelehnt? Warum hat der Generalbundesanwalt den Fall erst am Sonntag übernommen, so dass bis dahin die Ermittlungen von den nicht darauf spezialisierten Behörden in Sachsen geführt werden mussten? Warum wurde der Beschuldigte nicht sofort nach Karlsruhe überstellt und vernommen? Eine richterliche Anhörung anlässlich der Verkündung des Haftbefehls kann kein Vernehmungsgespräch durch erfahrene und zuständige Ermittlungsbeamte ersetzen. Seit wann war das Bundesjustizministerium über die Vorgänge informiert und was hat es veranlasst?

Auch als Konsequenz aus dem Zuständigkeitsgerangel beim NSU-Verfahren haben wir die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts gestärkt. Es ist unverständlich, dass diese Kompetenzen nun nicht schnell und konsequent genutzt worden sind."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Oktober 2016

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