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RECHT/810: Neues Bundesdatenschutzgesetz schafft Rechtssicherheit für alle Betroffenen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 27. April 2017

Neues Bundesdatenschutzgesetz schafft Rechtssicherheit für alle Betroffenen

Datenschutzreform wichtiger Schritt zur EU-weiten Harmonisierung


Der Deutsche Bundestag berät am heutigen Donnerstag abschließend über das Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Stephan Mayer:

"Die Angleichung unseres nationalen Datenschutzrechts an die europarechtlichen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung sorgt für die Vereinheitlichung des Datenschutzes im EU-Binnenmarkt. Zugleich reagiert sie auf die Herausforderungen, vor die die fortschreitende Digitalisierung auch den Datenschutz stellt. Um das Ziel der EU-weiten Harmonisierung nicht zu gefährden, haben wir die zahlreichen Öffnungsklauseln, die die Datenschutzgrundverordnung für den nicht-öffentlichen Bereich bereithält, mit Augenmaß gestaltet. Die Nutzung dieser Spielräume wurde zugunsten der Betroffenen und der privaten Wirtschaft mit ihren etablierten Geschäftsmodellen vorgenommen.

Im parlamentarischen Verfahren haben wir erreicht, einzelne Vorschriften des Gesetzentwurfes wie die in § 33 geregelten Informationspflichten nicht-öffentlicher Stellen zu ändern. So ist es uns gelungen, europarechtlich fundierte Bedenken gegen einzelne Bestimmungen des Gesetzentwurfs auszuräumen.

Die mit dem Gesetzentwurf zudem vorgenommene Umsetzung der Datenschutz-Richtlinie Polizei und Justiz stellt ebenfalls einen bedeutenden Schritt zur Harmonisierung des Datenschutzrechts innerhalb der Europäischen Union dar.

Wir haben damit als erstes Mitglied der EU nationale Umsetzungs- und Anpassungsregeln geschaffen und nehmen innerhalb der EU eine Vorreiterrolle ein. Dabei ist von besonderer Bedeutung, dass das Schutzniveau unseres bewährten Bundesdatenschutzgesetzes erhalten werden konnte.

Wir hoffen sehr, dass der Bundesrat unserem Gesetzentwurf zeitnah zustimmt."


Die Datenschutz-Grundverordnung wird ab dem 25. Mai 2018 unmittelbar geltendes Datenschutzrecht in der EU sein. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch eine Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht erforderlich. Die erforderlichen Anpassungen des Datenschutzrechts in Bund und Ländern müssen bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt sein.

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. April 2017

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