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RECHT/891: Ausgewogenes Konzept für soziales Mietrecht


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 27. November 2018

Ausgewogenes Konzept für soziales Mietrecht

Einigung für mehr Mieterschutz und Entlastung privater Kleinvermieter


Die Koalitionsfraktionen haben beim Mietrechtsanpassungsgesetz eine Einigung erzielt. Dazu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Jan-Marco Luczak:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Als Unionsfraktion ist uns ein ausgewogenes Konzept, bestehend aus mehr Mieterschutz und einer Entlastung privater Kleinvermieter, wichtig.

Wir haben neue effektive Kostengrenzen bei der Umlage der Modernisierungskosten eingezogen. Die Begrenzung der Umlage von Modernisierungskosten auf max. 8 Prozent soll nun bundesweit gelten und nicht nur in angespannten Wohnungsmärkten. Damit schützen wir Mieter vor wesentlich für sie nicht tragbaren Mieterhöhungen wegen Modernisierung. Auf die Initiative von CDU und CSU wird für kleine Mieten bis zu 7 Euro pro qm die Kappungsgrenze von 3 Euro auf 2 Euro gesenkt, damit vor allem Geringverdiener nicht überlastet werden."

Jan-Marco Luczak: "Unser soziales Mietrecht lebt von einem gut ausgewogenen Kompromiss zwischen Mietern und Vermietern. Diesen haben wir mit diesem Gesetz gefunden. Mit Blick auf die privaten Vermieter wird es in Zukunft ein einfaches, bürokratiearmes Verfahren geben, um überschaubare Modernisierungsmaßnahmen unkompliziert realisieren zu können. Als Union ist es uns wichtig, bezahlbare Mieten zu sichern. Wir wollen aber private Kleinvermieter, die sich mit einer Immobilie ihren Lebensabend sichern, nicht überfordern. Mit dem vorliegenden Kompromiss ist uns das gelungen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. November 2018

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