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SOZIALES/1433: Barrierefreiheit im Verkehrssektor und Wohnungsbau voran bringen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 9. Mai 2012

Barrierefreiheit im Verkehrssektor und Wohnungsbau voran bringen

Gleichwertige Bedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung schaffen



Heute diskutieren Experten in einer öffentlichen Anhörung mit Parlamentariern im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung über barrierefreie Mobilität und barrierefreies Wohnen. Dazu erklären der verkehrs- und baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer, sowie der zuständige Berichterstatter, Volkmar Vogel:

"Selbstbestimmte Mobilität und die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sind zentral für jeden Menschen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt deshalb ausdrücklich, dass in den Bereichen Mobilität und Wohnen die richtigen Rahmenbedingungen dafür gestaltet werden. Wir begrüßen, dass die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention bereits im deutschen Recht Geltung finden. Die Barrierefreiheit muss weiter verbessert werden.

Im Rahmen der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes wird auch das Thema Barrierefreiheit diskutiert. Hier geht es vor allem um die Zugänglichkeit für Rollstuhlfahrer und genügend Stellplätze für Rollstühle. Um hier eine weitmögliche Barrierefreiheit zu erreichen, bedarf es abgestimmter europäischer bzw. internationaler Regelungen. Diese werden im Zusammenwirken mit Verbänden, Verkehrsunternehmen und Herstellern erarbeitet.

Unseren Wohnraum, Städte und Orte auf die Bedürfnisse einer alternden Bevölkerung einzurichten, ist eine wichtige Herausforderung. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt daher ausdrücklich, dass die KfW das erfolgreiche Programm "Altersgerecht Umbauen" seit diesem Jahr in der Darlehensvariante als Eigenmittelprogramm fortführt. Mit dem bundesfinanzierten Programm wurden bis Ende 2011 über 82.000 Wohnungen mit einem Investitionsvolumen von rund 1,4 Milliarden Euro altersgerecht umgebaut.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht es als erklärtes Ziel an, für Menschen mit und ohne Behinderung gleichwertige Bedingungen für ein selbstbestimmtes Leben zu schaffen. In vielen Bereichen, zum Beispiel in den S-Bahn-Netzen der Großstädte und bei zwei Dritteln der Bahnhöfe der Deutschen Bahn, gibt es bereits gute Bedingungen für alle Menschen. Es gilt, den Dialog zwischen Menschen mit besonderen Bedürfnissen und ihren Verbänden und den jeweiligen Akteuren zu stärken. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist überzeugt, dass wir dadurch einen realisierbaren und guten Konsens finden, der sowohl den Bedürfnissen der Menschen als auch den wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten gerecht wird."


Hintergrund:

Die UN-Behindertenrechtskonvention gilt seit dem 26. März 2009 und ist für alle Unterzeichner verbindlich. Deutschland hat die Konvention als einer der ersten Staaten unterzeichnet. Das deutsche Recht genügt bereits heute den Anforderungen. Schon 2002 ist das Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft getreten. Damit wurde die Grundlage für eine umfassende barrierefreie Umweltgestaltung geschaffen.

Die Koalitionspartner haben sich im Koalitionsvertrag auf einen Aktionsplan verständigt, der über 200 Maßnahmen beinhaltet, um die bestehende Lücke zwischen der Rechtslage und der Praxis zu schließen. Dieser Aktionsplan wurde im Juni 2011 vom Bundeskabinett beschlossen.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Mai 2012