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SOZIALES/1662: Kommunales Ehrenamt und Elterngeldbezug verknüpfen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 9. September 2014

Kommunales Ehrenamt und Elterngeldbezug verknüpfen

Aufwandsentschädigung aus kommunalem Ehrenamt darf bei Elterngeld nicht berücksichtigt werden



Die Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat am heutigen Dienstag über die Auswirkungen von Aufwandsentschädigungen aus kommunalem Ehrenamt auf die Höhe des Elterngeldes beraten. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Ingbert Liebing und der familienpolitische Sprecher der Fraktion, Marcus Weinberg:

"Die Anrechnung von Aufwandsentschädigungen aus kommunalem Ehrenamt auf die Höhe des Elterngeldes erschwert das Engagement junger Eltern. Diejenigen, die sich neben der Familie auch noch ehrenamtlich engagieren, müssen gestärkt werden. Beides verdient Respekt und Unterstützung."

Ingbert Liebing: "Mit der Anrechnung wird die Aufwandsentschädigung wie Einkommen behandelt. Dies widerspricht der grundsätzlichen Einschätzung, dass die Aufwandsentschädigung kein Einkommen ist. Sie ist vielmehr eine Entschädigung für einen mit dem Ehrenamt verbundenen Aufwand. Ist vor der Geburt das Einkommen inklusive Aufwandsentschädigung so gering, dass das Elterngeld lediglich knapp über dem Mindestbetrag liegt, führt die Anrechnung der Aufwandsentschädigung zu einer Reduzierung der Elterngeldhöhe. Gleiches gilt, wenn das Einkommen ohne Aufwandsentschädigung so hoch ist, dass bereits der Höchstbetrag an Elterngeld erreicht wird. In beiden Fällen haben die jungen Eltern, die ein kommunales Ehrenamt ausüben, nichts von der eigentlich mit dem Aufwand verknüpften Entschädigung. Das ist vor dem Hintergrund, dass unsere Kommunen auf den Einsatz auch und gerade junger Menschen im kommunalen Ehrenamt angewiesen sind, nicht akzeptabel."

Marcus Weinberg: "Die Verknüpfung einer Lohnersatzleistung wie die des Elterngeldes mit einer Aufwandsentschädigung für ein kommunales Ehrenamt ist unsachgemäß. Wir werden uns dafür einsetzen, dass im Rahmen der parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfes zum Elterngeld Plus für Aufwandsentschädigungen aus kommunalem Ehrenamt eine Ausnahmeregelung gefunden wird. Diese Regelung muss finanztechnisch aus den für das Elterngeld bereit gestellten Mitteln gedeckt werden. Unterm Strich ist es unsere Aufgabe, gerade junge Mütter und Väter, die sich ehrenamtlich engagieren, weiter zu bestärken, ihre für Gesellschaft und Gemeinschaft wichtige Tätigkeit auszuüben. Der Aufwand muss dabei gedeckt werden."


Hintergrund:

Bei der Berechnung des Elterngeldes werden Aufwandsentschädigungen aus kommunalem Ehrenamt einbezogen, sofern sie den steuerfreien Betrag übersteigen. Dies gilt sowohl für den Einkommensbemessungszeitraum vor der Geburt (wirkt sich erhöhend aus) als auch für den Bezugszeitraum des Elterngeldes nach der Geburt (wirkt sich mindernd aus).

Nach Auffassung des BMFSFJ ist die Frage, bis zu welcher Höhe die Einnahmen aus kommunalem Ehrenamt beim Elterngeld zu berücksichtigen sind, vor allem nach steuerrechtlichen Vorgaben zu klären.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. September 2014