Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → CDU/CSU

SOZIALES/1672: Große Koalition schafft deutliche Verbesserungen für häusliche Pflege


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 14. Oktober 2014

Große Koalition schafft deutliche Verbesserungen für häusliche Pflege

Gesetzentwurf wird morgen im Kabinett beraten



Am morgigen Mittwoch wird das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beschließen. Dazu erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg:

"Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist die Unterstützung pflegender Angehöriger ein zentrales Anliegen. Schon in den Koalitionsverhandlungen haben wir uns für substantielle Verbesserungen in diesem Bereich eingesetzt.

Weit über eine Million Menschen pflegen ihre nahen Angehörigen zuhause, auch wenn sie noch erwerbstätig sind. Sie erfüllen damit nicht nur den Wunsch Pflegebedürftiger, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, sondern sie leisten auch einen wichtigen Beitrag für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Ohne die Bereitschaft, nahe Angehörige persönlich zu pflegen, wäre dieser Zusammenhalt gefährdet.

Um pflegende Angehörige künftig besser unterstützen zu können, verändern wir die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbsarbeit. Zugleich haben wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion aber darauf hingewirkt, dass die Arbeitgeber durch die Neuregelungen nicht zu stark belastet werden. Wir haben einen ausgewogenen Kompromiss gefunden.

Die zehntägige Erwerbs-Auszeit für die Organisation der Pflege in einem akuten Notfall, die schon jetzt Gesetz ist, wird am dem 1.1.2015 mit einer Lohnersatzleistung gekoppelt. Darüber hinaus haben Angehörige von Pflegebedürftigen künftig einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit. Sie können bis zu 24 Monate lang ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Wochenstunden reduzieren und ein zinsloses Darlehen zur Bewältigung ihres Lebensunterhalts erhalten. Auch die Betreuung von pflegebedürftigen Kindern in einer Einrichtung über sechs Monate wird kommen. Zur Entlastung kleinerer Unternehmen gilt der Anspruch nur in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Was uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion besonders wichtig ist, ist die Möglichkeit, künftig Pflegezeit für pflegebedürftige Kinder auch dann beantragen zu können, wenn diese außerhäuslich betreut werden."

*

Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Bürgerinformation: Telefon 030/227-52 267, Telefax 030/227-56 115
E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Oktober 2014