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SOZIALES/1791: Mutterschutz auf der Höhe der Zeit


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 6. Juli 2016

Mutterschutz auf der Höhe der Zeit

Bundestag regelt Mutterschutzrecht neu


Der Deutsche Bundestag debattiert am heutigen Mittwoch in erster Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mutterschutzrechts. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der frauenpolitische Sprecher der Fraktion, Marcus Weinberg:

"Mit der Reform des 1952 in Kraft getretenen Gesetzes soll ein zeitgemäßer Mutterschutz geschaffen werden. Anders als vor mehr als 60 Jahren sind Frauen heute selbstverständlich berufstätig und die Vereinbarkeit von Schwangerschaft und Erwerbstätigkeit ist eine Normalität. Prägten seinerzeit reine Beschäftigungsverbote das Arbeitsschutzrecht für schwangere Frauen, so steht heute das Bemühen im Vordergrund, dem Beruf oder der Ausbildung weiter nachgehen zu können - ohne Beeinträchtigung der Gesundheit von Mutter und ungeborenem Kind. Deshalb haben wir unter anderem die Nacht-, Sonn- und Feiertagsregelungen flexibler gestaltet und an die neuesten gesundheitlichen Erkenntnisse angepasst.

Besonders wichtig ist der Union, dass wir Frauen, die Kinder mit Behinderungen zur Welt bringen, künftig durch eine verlängerte Schutzfrist nach der Geburt von acht auf 12 Wochen noch stärker unterstützen."

Marcus Weinberg: "CDU/CSU begrüßen die bereits in der letzten Legislaturperiode von der Union angestoßene Überarbeitung des Mutterschutzrechts. Bei allen Reformüberlegungen muss der Leitgedanke 'so viel Mutterschutz wie notwendig? im Mittelpunkt stehen. Wir haben in den letzten Jahren wahrgenommen, dass sich viele Frauen mehr Regelungen wünschen, die sie nicht durch sofortige Beschäftigungsverbote aus dem Erwerbsleben ausschließen. Mit der Reform stärken wir die Entscheidungsfreiheit der Frauen und den erforderlichen Schutz von Mutter und Kind gleichermaßen.

Darüber hinaus ergänzen wir das bestehende Gesetz dort, wo noch Regelungslücken bestehen. Zukünftig wird auch eine Frau, die gerade eine Fehlgeburt erlitten hat, vom mutterschutzrechtlichen Kündigungsschutz erfasst. Die ausdrückliche Einbeziehung von arbeitnehmerähnlichen Personen sowie von Schülerinnen und Studentinnen in das Mutterschutzgesetz schafft einen angemessenen Schutzrahmen und Rechtssicherheit für alle Beteiligten."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juli 2016

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