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SOZIALES/1796: Menschen mit Behinderungen endlich mehr Teilhabe gewähren


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 7. September 2016

Menschen mit Behinderungen endlich mehr Teilhabe gewähren

Unionsfraktionen von Bund und Ländern beraten Gesetzentwurf


Auf Einladung der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag haben sich die behindertenpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der CDU-Landtagsfraktionen kürzlich in Berlin getroffen. Im Mittelpunkt stand das neue Bundesteilhabegesetz, das erstmals Ende September im Bundestag beraten wird. Dazu erklärt der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Uwe Schummer:

"Das neue Bundesteilhabegesetz ist eines der großen sozialpolitischen Projekte in dieser Legislaturperiode. Dabei geht es um mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderungen, mehr Effizienz bei der Eingliederungshilfe. Um Erfolg zu haben, müssen wir die Interessen der betroffenen Menschen mit denen der Leistungserbringer des Bundes, der Länder und der Kommunen zusammenführen. Nachdem der Regierungsentwurf endlich vorliegt, kann das parlamentarische Verfahren Ende September starten.

Für die Unionsfraktionen in Bund und Ländern steht fest: Wir wollen wichtige Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen auf den Weg bringen. Das umfasst die Schaffung unabhängiger Beratungsstellen, ein besserer Zugang für Behinderte zum ersten Arbeitsmarkt sowie höhere Freigrenzen bei Einkommen und Vermögen für Arbeitnehmer mit Behinderungen. Für die Union ist besonders wichtig, dass die Einkommen der Lebenspartner nicht länger für die Finanzierung der Leistungen der Eingliederungshilfe herangezogen werden. Dies war für viele Paare bisher ein faktisches Heiratsverbot.

Mit dieser Reform soll die UN-Behindertenrechtskonvention weiter umgesetzt werden. Rückschritte darf es keine geben. Die Union wird besonders darauf achten, dass der Zugang zur Eingliederungshilfe nicht erschwert wird. Auch Hilfen in frühen Stadien einer Behinderung müssen möglich bleiben. Wer heute Leistungen bezieht, soll auch in Zukunft seine Ansprüche behalten. Das gilt auch für die Bezieher von Pflege- und Eingliederungshilfeleistungen. Hier darf es keine Verschiebebahnhöfe geben. Die teilhabeorientierte Pflege steht im Mittelpunkt."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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Bürgerinformation: Telefon 030/227-52 267, Telefax 030/227-56 115
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. September 2016

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