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SOZIALES/1931: Erhöhung des Kindergeldes um monatlich zehn Euro beschlossen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 7. November 2018

Erhöhung des Kindergeldes um monatlich zehn Euro beschlossen

Entlastungen gehen weit über das verfassungsrechtlich Gebotene hinaus


Der Finanzausschuss hat am heutigen Mittwoch das Gesetz zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz - FamEntlastG) abschließend beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter Johannes Steiniger:

"Für Familien, aber auch für alle anderen steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger, ist das Vorhaben eine gute Nachricht. Sie werden bis 2022 um fast 35 Milliarden Euro entlastet.

Das Kindergeld wird ab dem 1. Juli 2019 um zehn Euro angehoben. Das monatliche Kindergeld beträgt damit für das erste und zweite Kind zukünftig 204 Euro. Der Kinderfreibetrag steigt auch entsprechend.

Zusätzlich werden Familien - aber auch alle anderen Steuerpflichtigen - durch die Anhebung des Grundfreibetrages und dem Abbau der kalten Progression entlastet. Wie schon seit 2014 neutralisieren wir auch wieder die kalte Progression, indem wir den Steuertarif an die Inflationsraten (2019 um 1,84 Prozent und 2020 um weitere 1,95 Prozent) anpassen. Damit kommt es zu keinen Steuererhöhungen durch inflationsbedingte Gehaltserhöhungen. Zudem steigt der Grundfreibetrag für alle Steuerpflichtigen bis zum Jahr 2020 auf 9.408 Euro. Das ist eine Erhöhung um 408 Euro.

Ganz wichtig ist: Wir machen mit diesem Gesetz mehr, als wir eigentlich müssten. Nur ein kleiner Teil der Maßnahmen in diesem Gesetz sind nämlich verfassungsrechtlich vorgeschrieben. Durch die Maßnahmen ergibt sich eine jährliche Entlastung der Steuerzahler von knapp zehn Milliarden Euro. Fast sechs Milliarden Euro entfallen dabei auf die freiwilligen Maßnahmen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. November 2018

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