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SOZIALES/2005: Junge Menschen in Heimen oder Pflegefamilien sollen besser und nicht schlechter gestellt werden


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 6. September 2019

Junge Menschen in Heimen oder Pflegefamilien sollen besser und nicht schlechter gestellt werden

Kostenheranziehung soll verringert werden


Derzeit berät der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Neunten und des Zwölften Sozialgesetzbuches und anderer Rechtvorschriften, das kleinere Anpassungen in einigen Sozialgesetzbüchern vornimmt - unter anderem auch eine Änderung bei der Kostenheranziehung von Heim- und Pflegekindern im SGB VIII, die zu einer Verschlechterung gegenüber der geltenden Rechtslage führen kann. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Nadine Schön, und der familienpolitische Sprecher, Marcus Weinberg:

"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bedauert, dass Bundesfamilienministerin Giffey die Gelegenheit, die Situation von Heim- oder Pflegekindern zu verbessern, im Regierungsentwurf zur Änderung von Vorschriften in verschiedenen Sozialgesetzbüchern nicht ergriffen hat. Stattdessen könnte durch die nunmehr von der zuständigen Bundesfamilienministerin eingebrachte Regelung im Gesetzentwurf zur Kostenheranziehung von Heim- und Pflegekindern zu einer Verschlechterung der ohnehin schon vorhandenen Belastung bei diesen Jugendlichen führen. Das ist nicht nachvollziehbar und mit der Union nicht zu machen. Wir werden im parlamentarischen Verfahren auf eine spürbare Erleichterung dringen.

Wenn Jugendlichen, die in Heimen oder Pflegefamilien leben, drei Viertel ihres Einkommens für ihre Unterbringung genommen wird, raubt ihnen diese Regelung die Motivation, kleine Schüler- oder Ferienjobs zu übernehmen. So wird die Chance vertan, durch eigenes kleines Einkommen Eigenverantwortung zu zeigen und eine Tätigkeit zu beginnen.

Daher werden wir die bereits 2017 beschlossene Änderung im SGV III erneut in den Bundestag einbringen. Wir wollen, dass junge Menschen schon früh lernen, für sich selbst Verantwortung zu übernehmen und ihr eigenes Geld erwirtschaften."

Hintergrund:
Wenn junge Menschen, die zum Beispiel in einem Heim oder in Pflegefamilien leben, ein Einkommen haben, sind sie verpflichtet, 75 Prozent davon für ihre Unterbringung und Verpflegung abzugeben. Jugendämter können ganz oder teilweise von dieser Vorschrift abweichen, wenn das Einkommen aus einer ehrenamtlichen oder vergleichbaren Erwerbstätigkeit stammt. Der Deutsche Bundesstag hat diese Regelung 2017 im sogenannten Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) abgeändert: Die Kostenheranziehung wurde von 75 Prozent auf 50 Prozent verringert und zusätzlich kleine Freibeträge für Einkommen aus Schülerjobs, Ferienjobs, Praktika und Ausbildungsvergütungen geschaffen. Die Änderungen konnten nicht in Kraft treten, weil der Bundesrat dem KJSG nicht zugestimmt hat. Derzeit berät der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Neunten und des Zwölften Sozialgesetzbuches und anderer Rechtsvorschriften. In diesem Gesetzentwurf soll auch die hier bezuggenommene Vorschrift im SGB VIII zur Kostenheranziehung geändert werden. Während derzeit das durchschnittliche Monatseinkommen des letzten Jahres herangezogen wird, soll künftig das aktuelle Monatseinkommen maßgeblich sein. Die Rechtsprechung und die Verwaltungspraxis haben die geltende Regelung bislang zu Gunsten der jungen Menschen ausgelegt und angewendet.

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. September 2019

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