Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 25. Oktober 2019
Mehr Verlässlichkeit bei der Rentenanpassung
Die Beseitigung statistischer Sondereffekte schafft zusätzliches Vertrauen in die Rentenversicherung
Mit der Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See wird die Rentenanpassung von statistischen Verzerrungen befreit. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:
"Indem die Rentenanpassungen nun von statistischen Sondereffekten entkoppelt wird, schaffen wir für die Rentnerinnen und Rentner eine verlässliche Grundlage für die Rentenanpassung. Die Rentnerinnen und Rentner können sich nun darauf verlassen, dass sich die Rentenanpassung an der tatsächlichen Lohnentwicklung orientiert. Das ist gut für die Rentnerinnen und Rentner und schafft zusätzliches Vertrauen in die Leistungen der Rentenversicherung."
Hintergrund:
Die Anpassung der Renten soll den Anpassungen der Löhne folgen. Die
Formel der Anpassung ist jedoch bislang sehr kompliziert. Dafür
werden auch die Daten zur Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR)
des statistischen Bundesamtes herangezogen. Die Daten der VGR werden
in regelmäßigen Abständen von ca. fünf Jahren durch eine
Generalrevision überarbeitet. Bisher konnte das dazu führen, dass für
die Rentenanpassung Daten vor der Revision mit Daten nach der
Revision verglichen wurden. Damit folgte die Rentenanpassung in den
Jahren nach einer Revision nicht ausschließlich der Lohnentwicklung,
sondern wurde durch statistische Sondereffekte verzerrt. Diese
Verzerrungen wurden dann erst im Folgejahr ausgeglichen.
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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Oktober 2019
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