Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 11. Dezember 2019
Betriebsrentner werden um 1,2 Milliarden Euro entlastet
Kassenbeiträge zur Betriebsrente sinken
Am morgigen Donnerstag wird der Deutsche Bundestag das "Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge" abschließend beraten. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein:
"Wir entlasten 60 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner um mindestens die Hälfte ihrer Beiträge. Die übrigen werden um rund 300 Euro pro Jahr entlastet. Dies machen wir durch die Einführung eines Freibetrages in Höhe von rund 160 Euro ab dem 1. Januar 2020. Dieser Freibetrag kommt allen Betriebsrentnern zu Gute, anders als eine Freigrenze, die immer zu Ungerechtigkeiten für die führt, deren Renteneinnahmen knapp über der Grenze liegen. Mit dem Gesetz steigern wir die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung und stärken damit die wertvolle zusätzliche Altersvorsorge. Der Gesetzesbeschluss zeigt zudem, dass die große Koalition auch Projekte erfolgreich abschließen kann, die nicht im Koalitionsvertrag stehen."
Hintergrund:
Durch das sogenannte GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz werden die
Betriebsrentnerinnen und -rentner in Höhe von 1,2 Milliarden Euro von
Krankenversicherungsbeiträgen auf ihre Betriebsrenten entlastet.
Diese Entlastung wird im Jahr 2020 vollständig aus der
Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds ausgeglichen. Im Jahr 2021
werden 900 Millionen Euro aus der Liquiditätsreserve finanziert, im
Jahr 2022 werden es 600 Millionen Euro sein, und im Jahr 2023 werden
300 Millionen Euro aus der Liquiditätsreserve finanziert. Dies ist
ein ausgewogener Kompromiss, der die Finanzen der Gesetzlichen
Krankenversicherung im Blick behält.
*
Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Bürgerinformation: Telefon 030/227-555 50, Telefax 030/227-159 30
E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Dezember 2019
Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang