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SOZIALES/2033: Elektronische Stimmabgabe bei Sozialwahlen kommt


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 18. Dezember 2019

Elektronische Stimmabgabe bei Sozialwahlen kommt

Die Selbstverwaltung in der Krankenversicherung kann 2023 erstmals online gewählt werden


Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes (7. SGB IV- Änderungsgesetz) zur Änderung von Sozialvorschriften beschlossen, in dem auch die Erprobung der Online-Stimmabgabe bei Sozialwahlen zur Selbstverwaltung der Kranken- und Pflegeversicherung ermöglicht wird. Dazu erklären der sozial- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß, und der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe, Uwe Schummer:

Peter Weiß: "Wir erwarten mit der neuen Möglichkeit der Online-Wahl eine höhere Wahlbeteiligung und damit eine stärkere Legitimation der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung. Bei der Sozialwahl 2017 konnte die Beteiligung nach langen Jahren des Rückgangs erstmals wieder leicht gesteigert werden. Eine Beteiligung von 30,4 Prozent der rund 51 Millionen Wahlberechtigten ist aber immer noch deutlich ausbaufähig. Daran müssen wir arbeiten. Denn die Selbstverwaltung ist wichtig, sie bildet unsere bewährte Sozialpartnerschaft auf der Ebene der Sozialversicherung ab.

Die Bundesregierung folgt mit der Ermöglichung der elektronischen Stimmabgabe zusätzlich zum Briefwahlverfahren bei den nächsten Wahlen 2023 zu den Selbstverwaltungsgremien der Kranken- und Pflegeversicherung einer Forderung insbesondere aus den Ersatzkassen. Auch die Versicherten haben sich bei einer Befragung mit einer klaren Mehrheit für das Online-Wahlverfahren ausgesprochen."

Uwe Schummer: "Wenn die Bundesregierung jetzt nicht gehandelt hätte, wäre ein Chance vertan worden. Die Online-Wahl hätte erst bei der übernächsten Wahl 2029 erprobt werden können. Als Unionsfraktion hätten wir uns auch Online-Wahlen bei der Selbstverwaltung der Rentenversicherung vorstellen können. Die in der Koalition jetzt vereinbarte Teillösung ist aber ein wichtiger erster Schritt, der uns schon sehr hilft, mit dem neuen Verfahren Erfahrungen für künftige Sozialwahlen zu sammeln.

Es ist richtig, mögliche Risiken bei der elektronischen Stimmabgabe ernst zu nehmen. Deshalb wird auch noch eine Verordnung mit technischen und organisatorischen Vorgaben auf den Weg gebracht, die sicherstellt, dass das eingesetzte Wahlsystem den geltenden Wahlgrundsätzen für Sozialwahlen entspricht und entsprechende Sicherheitsanforderungen im Sinne der definierten Standards erfüllt.

Zugleich ist das Online-Verfahren aber auch eine Chance für mehr Sicherheit bei der Wahl. Beim bisher alternativlosen Briefwahlverfahren durchlaufen die Wahlunterlagen vom Versand bis zur Auszahlung verschiedene Stationen. Die Auszählung erfolgt per Hand. Das schafft eine Reihe von Fehlerquellen und Manipulationsmöglichkeiten. Hier kann ein gesichertes elektronisches Verfahren mit den dazugehörigen technischen Kontroll- und Dokumentationsmechanismen klar überlegen sein."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Dezember 2019

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