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SOZIALES/2069: Bis zu 20 Wochen Lohnersatz für von der Corona-Krise betroffene Eltern


Pressestatement der CDU/CSU-Fraktion - 20. Mai 2020

Bis zu 20 Wochen Lohnersatz für von der Corona-Krise betroffene Eltern


Das Bundeskabinett hat heute eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zur Verlängerung der bisherigen Dauer des Entschädigungsanspruchs nach § 56 Absatz 1a Infektionsschutzgesetz zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) beschlossen. Hierzu können Sie die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, gerne wie folgt zitieren:

"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lässt Eltern in der Corona-Krise nicht alleine. Wir haben für die Verlängerung der Lohnersatzleistung gekämpft, Ministerpräsidenten überzeugt - und uns durchgesetzt. Denn auch wenn die Kitas schrittweise ihren Notbetrieb erweitern und Klassen tageweise wieder in die Schule kommen können, sind sie doch aufgrund notwendiger Sicherheitsstandards und Auslastung des Fachpersonals von einem Regelbetrieb weit entfernt. Ich freue mich daher sehr, dass Mütter und Väter, die ihre Kinder immer noch selbst betreuen müssen und daher nicht erwerbstätig sein können, weiterhin eine Lohnersatzleistung erhalten können. Die Höchstdauer für jeden Sorgeberechtigten wollen wir jetzt von sechs auf insgesamt zehn Wochen und für Alleinerziehende auf insgesamt 20 Wochen verlängern.

Besonders erfreulich ist, dass der Maximalzeitraum von zehn bzw. 20 Wochen nicht an einem Stück ausgeschöpft werden muss. Eine Verteilung über mehrere Monate und eine Aufteilung auf Tage ist grundsätzlich möglich. Damit können Eltern flexibel auf die Angebote von Kita und Schule reagieren."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Mai 2020

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