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VERKEHR/645: Wettbewerbsverzerrungen zulasten des deutschen Logistikgewerbes verhindern


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 25. Februar 2015

Wettbewerbsverzerrungen zulasten des deutschen Logistikgewerbes verhindern

Mindestlohn im Verkehrsgewerbe


Der Bundestagsausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch das Thema Mindestlohn im Verkehrsgewerbe diskutiert. Dazu erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange, sowie der zuständige Berichterstatter Oliver Wittke:

"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will mit allen Mitteln verhindern, dass es über den Mindestlohn zu einer weiteren Wettbewerbsverzerrung zulasten deutscher Fuhrunternehmen kommt. Alle Arbeitnehmer, die auf deutschen Straßen eine Leistung erbringen, müssen gleich bezahlt werden - unabhängig davon, ob es sich bei dem Arbeitgeber um ein deutsches oder ein ausländisches Unternehmen handelt.

Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass ausländische Unternehmen täglich mehr als 3.000 Meldungen über die Einsatzplanung von Fahrpersonal an die Bundesfinanzdirektion Köln senden. Andererseits gibt es bisher keine nachvollziehbare Kontrollstrategie. Damit ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

Das Arbeits- und Sozialministerium sollte, unter Berücksichtigung der in den kommenden Wochen erwarteten Stellungnahme der Europäischen Union, eine Regelung vorlegen, die unbürokratisch und effizient eine Wettbewerbsverzerrung zulasten deutschen Logistik- und Speditionsunternehmen verhindert."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Februar 2015

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