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VERKEHR/677: Fahrassistenzsysteme erhalten sicheren Rechtsrahmen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 23. März 2016

Fahrassistenzsysteme erhalten sicheren Rechtsrahmen

Änderung des Wiener Übereinkommens ermöglicht teilautonomes Fahren


Am heutigen Mittwoch tritt eine im September 2014 beschlossene Änderung des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr zur Ermöglichung von automatisierten Fahrsystemen in Kraft. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Digitale Agenda der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Jarzombek:

"Ein erster Grundstein für die Mobilität der Zukunft ist heute mit der Änderung des Wiener Übereinkommens gelegt. Musste vorher der Fahrer zu jeder Zeit die volle Kontrolle über das Fahrzeug haben, sind nun erstmals Systeme erlaubt, die die Steuerung des Fahrzeugs beeinflussen können. Sie müssen aber jederzeit durch den Fahrer übersteuert oder gestoppt werden können. Bereits jetzt erhältliche Assistenzsysteme bekommen damit endlich einen sicheren Rechtsrahmen. Innovative Entwicklungen, die zur Verkehrssicherheit beitragen, wie zum Beispiel Spurhalteassistenten oder Stauassistenten zeigen, welcher Fortschritt möglich ist. Von Assistenzsystemen in Fahrzeugen profitieren nicht nur die Fahrer selbst, sondern auch die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss insgesamt.

Diese internationalen Änderungen müssen jetzt in nationales Recht umgesetzt werden. So kann die Entwicklung wichtiger Zukunftstechnologien weiter in Deutschland gehalten werden. Das Digitale Testfeld Autobahn auf der A9 ist ein weiterer wichtiger Schritt dazu. Das Testfeld macht auch deutlich, dass der Ausbau digitaler Infrastruktur mit Blick auf die Bedürfnisse des Verkehrs notwendig ist. Mobilität der Zukunft braucht eine sichere Versorgung mit schnellem, mobilem Internet, speziell entlang der Autobahnen und eine schnelle Einführung des Mobilfunkstandards 5G.

Hintergrund:
Das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr ist ein internationaler Vertrag, der Straßenverkehrsregeln zwischen den Staaten standardisiert. Viele nationale Vorschriften beruhen auf dem Abkommen. Es wurde ursprünglich 1968 vereinbart, viele Regeln sind seitdem nicht angepasst worden. Über die in Kraft getretenen Änderungen hinaus setzt sich das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur bereits für die notwendige Anpassung an autonome Fahrzeugsysteme ein. Offen ist eine Änderung des Artikels 1 des Abkommens, wonach als Fahrer nur anerkannt wird, wer "ein Kraftfahrzeug oder ein anderes Fahrzeug (Fahrräder eingeschlossen) lenkt oder [...] auf einer Straße Vieh, einzeln oder in Herden, oder Zug-, Saum- oder Reittiere leitet."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. März 2016

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