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VERKEHR/702: Fahrverbote lösen das Stickoxid-Problem nicht


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 16. Mai 2018

Fahrverbote lösen das Stickoxid-Problem nicht

Geplante Maßnahmen in Hamburg führen nur zu Umgehungsverkehr


Hamburg hat als erste deutsche Großstadt angekündigt, Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge zu verhängen. Betroffen sein soll ein 580 Meter langer Straßenabschnitt der Max-Brauer-Allee und ein 1,7 Kilometer langer Abschnitt der Stresemannstraße. Hierzu erklärt die verkehrspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Daniela Ludwig:

"Fahrverbote auf Teilstrecken führen nicht zu besserer Luft. Das Ergebnis wird sein, dass zwar die betroffenen Straßen gemieden werden, dafür aber der Umgehungsverkehr in den angrenzenden Straßen zunehmen wird. Das führt lediglich zu einer Verlagerung der Belastung. Die angekündigte Maßnahme der Stadt Hamburg ist rein populistisch und nicht lösungsorientiert. Am 27. Februar 2018 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass Städte und Kommunen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen dürfen. Das Gericht stellte dabei aber klar, dass es durch die Verbote nicht zu unverhältnismäßigen Härten kommen dürfe. Die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts liegt noch nicht vor, dennoch hat Hamburg angekündigt, bereits jetzt Verbotsschilder aufstellen zu wollen. Es wäre empfehlenswert, die Begründung abzuwarten und dann im Sinne des Urteils zu reagieren. Das Urteil verlangt keine Einführung von Fahrverboten. Es fordert zu allererst die Überprüfung der Luftreinhaltepläne. Es ist zweifelhaft, ob Hamburg alternative Maßnahmen ernsthaft geprüft hat."

Hintergrund:
Hamburg will als erste Großstadt mit Durchfahrtsverboten für Diesel-Fahrzeuge die Stickoxidbelastung bekämpfen und entsprechende Verbotsschilder aufstellen, die nach Veröffentlichung der Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts gelten sollen. Das BVerwG hält laut Urteil vom 27.2.2018 Fahrverbote in Städten ausnahmsweise für zulässig. Die Städte müssen aber ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Mai 2018

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