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AGRAR/046: Gesetzentwurf wird Antibiotika-Einsatz im Stall nicht verringern


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 19. September 2012

Gesetzentwurf wird Antibiotika-Einsatz im Stall nicht verringern



"Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist pure Kosmetik. Er wird kaum dazu beitragen, den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung zu senken. Es müssen nicht nur die Symptome, sondern auch die Ursachen beseitigt werden", so Kirsten Tackmann anlässlich der heutigen Verabschiedung eines Gesetzentwurfes zur Novelle des Arzneimittelgesetzes im Bundeskabinett, der den Aufbau einer zentralen Datenbank zur Kontrolle von Antibiotika-Einsätzen in der Tiermast vorsieht. Tackmann weiter:

"Nach monatelangen Debatten beschränkt sich die Bundesregierung in ihrem Entwurf lediglich auf den Bereich Mast. Aber auch bei der Aufzucht und der Zucht von Nutztieren und im Klein- und Heimtierbereich bestehen Probleme. Angesichts des gesundheitlichen Risikos eines allzu leichtfertigen Antibiotika-Einsatzes im Stall für Mensch und Tiere ist das deutlich zu kurz gesprungen.

DIE LINKE fordert den Einsatz von Antibiotika bei Bestandsbehandlungen konsequent auf Ausnahmesituationen zu beschränken. Zusätzlich ist eine integrierte tierärztliche Betreuung der Tierbestände in allen Produktionsstufen unerlässlich. Im Kampf gegen den zu hohen Antibiotika-Verbrauch müssen die Tierärzte gestärkt werden. Sie sollten die Daten erfassen und an die Behörden melden. Dort sollten sie auf Plausibilität geprüft werden. Gleichzeitig brauchen wir auch eine deutlich verbesserte epidemiologische Ausbildung und Forschung.

Zur weiteren Bekämpfung der Ursachen solcher Erkrankungen in Nutztierbeständen, die Antibiotika-Einsätze erforderlich machen, muss konsequent das Wohl des Tieres in der Nutztierhaltung gestärkt werden. Das verringert den Krankheitsdruck. Dazu gehören verbindliche Regelungen zur Verbesserung der Tierhaltungsbedingungen unter Beachtung epidemiologischer Aspekte und eine tiergerechte Begrenzung von Bestandsdichten in den Ställen und Regionen. Nicht zuletzt müssen Verstöße gegen die Vorschriften im Arzneimittelgesetz konsequenter verfolgt und geahndet werden, sowohl in den berufsständischen Organisationen als auch in den Zuchtbetrieben."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 19. September 2012
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. September 2012