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ARBEIT/1236: Bundesarbeitsgericht schafft nicht die nötige Klarheit


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 20. November 2012

Bundesarbeitsgericht schafft nicht die nötige Klarheit



"Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts über das Streikrecht für die Beschäftigten von Kirchen und kirchlichen Trägern ist eine Enttäuschung. Das Gericht hat zwar in den Einzelfällen die Position der Gewerkschaft bestätigt, dennoch ist die nötige Rechtsklarheit nicht geschaffen worden", so der religionspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Raju Sharma. Er fährt fort:

"Das Streikrecht ist ein Grundrecht. Es sollte niemandem vorenthalten werden. Diese generelle Haltung hat das Bundesarbeitsgericht leider nicht eingenommen. Die 1,3 Millionen Beschäftigten könnten daher weiterhin Arbeitnehmer mit beschränkten Rechten sein. Unabhängig von dem Urteil ist der Dritte Weg am Ende, denn die kirchlichen und diakonischen Arbeitgeber agieren mittlerweile wie private Unternehmen. Sie missbrauchen ihr Sonderarbeitsrecht, um sich einen Marktvorteil zu Lasten der Beschäftigten zu verschaffen. Das ist nicht hinnehmbar.

DIE LINKE fordert schon seit langem die Stärkung von Arbeitnehmerrechten in Kirchen und kirchlichen Einrichtungen und hat im April letzten Jahres einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Es liegt nun an den anderen Fraktionen, diesem Beispiel zu folgen und es nicht länger zuzulassen, dass es Arbeitnehmer zweiter Klasse im Bereich der Kirchen gibt."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 20. November 2012
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. November 2012