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ARBEIT/1624: Bundesarbeitsgericht billigt Tricksereien beim Mindestlohn


DIE LINKE - Presseerklärung vom 25. Mai 2016

Bundesarbeitsgericht billigt Tricksereien beim Mindestlohn


Die höchsten deutschen Arbeitsrichter haben heute entschieden, dass Arbeitgeber Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld auf den Mindestlohn anrechnen dürfen. Dazu erklärt Bernd Riexinger, Vorsitzender der Partei DIE LINKE:

Ich bedauere das Urteil, denn damit wird Unternehmen die Möglichkeit gegeben, das allgemeine Lohnniveau zu senken und keinen Cent mehr als den Mindestlohn zu zahlen. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten. Den Beschäftigten stehen Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld und der Mindestlohn zu!

Der ohnehin schon zu niedrige und von Ausnahmen durchlöcherte Mindestlohn darf durch Tricksereien nicht noch weiter ausgehöhlt werden. Es ist erschütternd, dass ein öffentlicher Arbeitgeber versucht durch Tricksereien den Mindestlohn zu umgehen und bereit ist, dafür auch noch durch alle Instanzen zu gehen.

Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert dafür zu sorgen, dass Sonderzahlungen künftig nicht mehr auf den Mindestlohn angerechnet werden dürfen. Außerdem muss die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erhöht und der Mindestlohn sofort auf zehn und künftig auf zwölf Euro, die vor Altersarmut wirksam schützen, erhöht werden.

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 25. Mai 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Mai 2016

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