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GESUNDHEIT/874: Korruptionsbekämpfungsgesetz war überfällig, ist aber unzureichend


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 29. Juli 2015

Kathrin Vogler: Korruptionsbekämpfungsgesetz war überfällig, ist aber unzureichend


"Dass nun ein Gesetzentwurf vorliegt, der Korruption im Gesundheitswesen strafbar machen soll, war ein überfälliger Schritt. Endlich wird klargestellt, dass es sich dabei nicht um ein Kavaliersdelikt handelt. Leider jedoch kommt der Gesetzentwurf der Bundesregierung seltsam zahm daher. Schon die Ansiedlung im Wirtschaftsstrafrecht zeigt, dass die Bundesregierung das Gesundheitswesen vor allem als Wirtschaftszweig betrachtet und dort in erster Linie den Wettbewerb schützen will. Dieser Ansatz ist grundfalsch", erklärt Kathrin Vogler, Sprecherin für Arzneimittelpolitik und Patientenrechte der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den heute im Kabinett vorgestellten Entwurf. Vogler weiter:

"Zudem beschränkt die Bundesregierung ihren Entwurf auf Bestechung und Bestechlichkeit. Es ist fraglich, ob Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung ohne konkrete greifbare Wettbewerbsfolgen ebenso bestraft werden. Diese wirken jedoch ebenso korrumpierend auf ärztliche Unabhängigkeit und gefährden damit die optimale Therapie für die Patienten.

DIE LINKE hat darum einen Antrag (BT-Drucksache 18/5452) vorgelegt, der auch die Bestrafung von Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung vorsieht. Dabei wollen wir auch die Arzneimittel- und Medizinproduktehersteller, also die Unternehmen selbst, einbeziehen und nicht nur einzelne Mitarbeiter.

Außerdem ist nicht nachvollziehbar, dass nur Ärzteorganisationen, Berufsverbände und Krankenkassen Strafanträge stellen dürfen. Auch Patienten, und nicht zuletzt Arzthelferinnen und -helfer, denen Korruption auffällt, müssen Anzeige erstatten dürfen. Dafür brauchen die Angestellten einen umfassenden Whistleblowerschutz, damit das Aufdecken von Korruption nicht zum Verlust des Arbeitsplatzes führt."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 29. Juli 2015
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Juli 2015

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