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RECHT/383: Generalrevision von Hartz IV muss auf die Tagesordnung


DIE LINKE - Presseerklärung vom 12. Juli 2012

Generalrevision von Hartz IV muss auf die Tagesordnung



Zum heutigen Urteil des Bundessozialgerichts erklärt die Vorsitzende der Partei DIE LINKE, Katja Kipping:

Das Bundessozialgericht (BSG) hält die Neuberechnung der Regelsätze der Hartz-IV-Reform von 2011 für verfassungskonform. Ich bedauere die heutige Entscheidung des BSG. Unabhängig von diesem Urteil liegt der Ball jetzt in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht, da eine Richtervorlage des Landessozialgerichts Berlin dort anhängig ist.

Nach unseren Vorstellungen ist der Hartz-IV-Regelsatz weder politisch noch fachlich vertretbar, da er die soziokulturelle Teilhabe der Betroffenen nicht garantiert, sondern sie zu einem Leben in Armut verdammt. So sind beispielsweise im Regelsatz noch nicht einmal 20 Euro im Monat für Mobilität vorgesehen. Dafür kann man sich heute in kaum einer Großstadt ein Monatsticket leisten, und ein Auto ist überhaupt nicht im Regelsatz vorgesehen.

DIE LINKE fordert deshalb eine Generalrevision von Hartz IV. Das Hartz-IV-System muss durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzt werden. Wichtige Schritte dazu sind: die Erhöhung des Regelssatzes auf mindestens 500 Euro und die Abschaffung sowohl der Sanktionen, als auch des Konstrukts der Bedarfsgemeinschaften. Diese Reform wäre finanzierbar, wenn endlich auch Reichtum in Deutschland gerecht besteuert werden würde.

Berlin, 12.07.2012

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 12. Juli 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juli 2012