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RECHT/419: Schwarz-Rot-Gelb-Grüne Bundesratsmehrheit stoppt Reform der Prozesskostenhilfe


DIE LINKE - Presseerklärung vom 7. Juni 2013

Schwarz-Rot-Gelb-Grüne Bundesratsmehrheit stoppt Reform der Prozesskostenhilfe. LINKE warnt vor Zwei-Klassen-Justiz



Die Vorsitzende der LINKEN, Katja Kipping, erhebt nach dem Stopp der Reform der Prozesskosten- und Beratungshilfe im Bundesrat durch die unionsgeführten und rot-grün regierten Länder im Bundesrat schwere Vorwürfe gegen SPD und Grüne. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses sei ein "Schlag ins Gesicht" der Betroffenen. Die Mehrheit im Bundesrat wolle das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit wegen kleinteiligen Finanzierungsproblemen in Frage stellen. Es drohe eine Zwei-Klassen-Justiz. Kipping erklärt:

Selbst die Grünen wollen offenbar nur noch einen Rechtsstaat für Gutverdiener. Es droht eine Zwei-Klassen-Justiz. Die Mehrheit des Bundesrats stellt das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit wegen kleinteiligen Finanzierungsproblemen in Frage. Die rot-grün regierten Länder haben heute gemeinsam mit den unionsgeführten Landesregierungen die Reform der Prozesskosten- und Beratungshilfe gestoppt und in den Vermittlungsausschuss überwiesen, während das von den LINKEN mitregierte Land Brandenburg dem Antrag nicht zugestimmt hat.

Die Anrufung des Vermittlungsausschuss mit den Stimmen der rot-grün regierter Bundesländer ist ein Schlag ins Gesicht von Menschen mit geringem Einkommen. SPD und Grüne sind offenbar bereit, ein elementares Prinzip des Rechtstaats auf dem Verhandlungstisch über die Finanzierungsfragen zwischen Bund und Ländern zu opfern, das Recht unabhängig vom Einkommen ein Gericht anrufen zu können. Die Anrufung des Vermittlungsausschuss auch durch grün regierte Länder überrascht mich besonders.

Ich befürchte, dass die Grünen nur noch einen Rechtsstaat für ihre gutverdienende Klientel wollen. Das ist besonders verwunderlich, weil sich die Grünen gerne als Partei für Demokratie inszenieren warne vor einer Zweiklassenjustiz.

Hintergrundinformationen:
Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hatte am ursprünglichen Entwurf erhebliche Nachbesserungen vorgenommen. Diese will die Bundesratsmehrheit wieder streichen, um die Betroffenen mit insgesamt 71 Millionen Euro mehr zu belasten. Lediglich das rot-rot regierte Land Brandenburg hat gegen den Antrag gestimmt. Für hunderttausende Bürgerinnen und Bürger ist der Zugang zu Prozess- und Beratungshilfe der einzige Weg, um zu ihrem Recht zu gelangen. Bei über 700.000 Verfahren (2011), für die jährlich Prozesskostenhilfe gewährt wird, trifft auch keineswegs nur Hartz-IV-Empfänger, die vor den Arbeits- und Sozialgerichten klagen. 483.000 Verfahren, das heißt mehr als zwei Drittel, lief vor den Familiengerichten, die Hälfte davon waren Scheidungsverfahren.

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 7. Juni 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juni 2013