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RECHT/476: Verschärfung des Sexualstrafrechts - Nein muss Nein heißen, ohne das Kriterienkatalog abzuhaken ist


DIE LINKE - Presseerklärung vom 16. März 2016

Verschärfung des Sexualstrafrechts: Nein muss Nein heißen, ohne das Kriterienkatalog abzuhaken ist


Zu der heute vom Bundeskabinett beschlossen Verschärfung des Sexualstrafrechts erklärt die Vorsitzende der Partei DIE LINKE, Katja Kipping:

Die heutige Verschärfung des Sexualstrafrechts schließt die Schutzlücke nicht. Denn: Nein heißt vor dem Gesetz immer noch nicht unbedingt nein. Die Bundesregierung hat die Forderung des Bundesrates, dass schon ein klar formuliertes Nein für die Bestrafung eines Vergewaltigers ausreichen soll, leider nicht übernommen.

Dabei kann es nicht bleiben. Sexuelle Selbstbestimmung darf nicht von einem Maßnahmenkatalog abhängen, bei dessen Nichterfüllung sexualisierte Gewalt straflos bleibt. DIE LINKE fordert deshalb eine Gesetzesänderung: Frauen müssen künftig vor "nicht einverständlichen sexuell bestimmten Handlungen" geschützt werden, wie es in Artikel 36 der von Deutschland unterzeichneten "Istanbul-Konvention" des Europarats zur Gewalt gegen Frauen von 2011 vorgegeben ist.

Berlin, 16. März 2016

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 16. März 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. März 2016

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