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RECHT/499: Opfer des Unrechtsparagraphen 175 angemessen und gerecht entschädigen


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 22. März 2017

Opfer des Unrechtsparagraphen 175 angemessen und gerecht entschädigen


"Es ist allerhöchste Zeit, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg kommt. Die Opfer müssen rehabilitiert und entschädigt werden - und zwar so bald wie möglich. Wir alle wissen um ihr hohes Alter. Der Bundestag muss das Rehabilitierungs- und Entschädigungsgesetz nun zügig beraten und beschließen", erklärt Harald Petzold, queerpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE und Obmann im Rechtsausschuss, mit Blick auf die Verabschiedung des Gesetzentwurfes zur Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern des Paragraphen 175 Strafgesetzbuch (StGB) durch das Bundeskabinett. Der in der NS-Zeit verschärfte schwulenfeindliche Paragraph 175 StGB bestand in der Bundesrepublik Deutschland bis 1969 unverändert, danach bis 1994 in Teilen fort. Die mehr als 50.000 in dieser Zeit verurteilten Männer wurden bis heute weder rehabilitiert noch entschädigt. Der aktuelle Gesetzentwurf des Bundesmin isteriums sieht eine pauschale Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro sowie 1.500 Euro je "angefangenes Jahr erlittener Freiheitsentziehung" vor. Petzold weiter:

"Die Entschädigungsregelungen, wie sie nun vorgelegt werden, sind allerdings bei weitem nicht ausreichend. Für das massive Unrecht der Opfer fordert DIE LINKE eine angemessene und gerechte Entschädigung. Deshalb treten wir für eine Individualentschädigung von 9.125 Euro und die Einführung einer Opferrente ein. Wir begrüßen ein pauschales und unbürokratisches Entschädigungsmodell, doch es braucht einen Härtefallfonds und muss Menschen mit einbeziehen, die nach Paragraph 175 zwar nicht verurteilt, aber durch Ermittlungs- und Strafverfahren erheblich benachteiligt und belastet wurden. Wir fordern zudem eine Kollektiventschädigung, die die historische und gesellschaftliche Aufarbeitung des Unrechts ermöglicht, wie auch aktuelle Maßnahmen gegen Homophobie und Transphobie. Das Unrecht war lang andauernd und breit in seiner Dimension, dementsprechend muss auch die Entschädigung gestaltet sein."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 22. März 2017
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. März 2017

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