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RECHT/539: Bundesverfassungsgericht stärkt Datenschutz


Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag vom 5. Februar 2019

Bundesverfassungsgericht stärkt Datenschutz


"Das Bundesverfassungsgericht hat eine wichtige Entscheidung getroffen und den Datenschutz in Deutschland gestärkt", erklärt Niema Movassat, verfassungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach welcher der Kennzeichenabgleich in drei Bundesländern teilweise verfassungswidrig ist. Movassat weiter:

"Das Bundesverfassungsgericht hat wieder einmal das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung gestärkt und den betroffenen Bundesländern gezeigt, dass sie nicht alle Daten nach Belieben sammeln können. Es ist mit einem Rechtsstaat unvereinbar, wahllos die Kennzeichen von Autos automatisiert zu erfassen und mit Fahndungslisten abzugleichen. Solche Maßnahmen können nur gerechtfertigt sein, wenn eine entsprechende Gefahr für wichtige Rechtsgüter besteht. Ein genereller Kennzeichenabgleich bedeutet, wahllos Bürgerinnen und Bürger ins Visier zu nehmen und ermöglicht es dem Staat, Bewegungsprofile zu erstellen. Ich bin froh, dass das Bundesverfassungsgericht hier einen Riegel vorgeschoben hat.

Das permanente Überwachen in allen Lebensbereichen muss aufhören. Wir brauchen nicht immer neue Befugnisse für die Polizei- und Sicherheitsbehörde. Stattdessen muss der Datenschutz wieder gestärkt werden - auch auf der Straße."

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Quelle:
Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag
vom 5. Februar 2019
Deutscher Bundestag
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Telefon: 030/227 52800, Telefax: 030/227 56801
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Internet: www.linksfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Februar 2019

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