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RECHT/554: Bundesverdienstkreuz statt Verurteilung für Seith


Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag vom 11. April 2019

Bundesverdienstkreuz statt Verurteilung für Seith


"Prof. Dr. Seith wurde heute vom Zürcher Bezirksgericht wegen Wirtschaftsspionage freigesprochen. Jedoch wurde er wegen Anstiftung zum Verstoß gegen das Bankengesetz verurteilt. Es bleibt skandalös, dass die Schweizer Justiz es unter Strafe stellt, kriminelle Machenschaften aufzudecken. Das Bankgeheimnis soll die Kunden, nicht die Bank schützen", kommentiert Fabio De Masi, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, die heutige Urteilsverkündung des Züricher Bezirksgerichts gegenüber dem deutschen Anwalt Prof. Dr. Eckart Seith. De Masi weiter:

"Herr Seith hat Staatsanwaltschaften in 14 Ländern Cum-Ex Ermittlungen ermöglicht. Die Schweiz bewertet allerdings den Schutz des Finanzplatzes Schweiz weiterhin höher als die Strafverfolgung durch Partnerländer in Fällen der Cum-Ex Abzocke. Man möchte fast mit Brecht fragen: Was ist der Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Schweizer Bank?

Herr Prof. Dr. Eckart Seith hat keine Verurteilung, sondern das Bundesverdienstkreuz verdient. Die Bundesregierung sollte alle diplomatischen Kanäle zur Schweiz nutzen, damit die Eidgenossen die Strafverfolgung von Prof. Seith einstellen. Cum-Ex Gangster gehören in den Knast, nicht Herr Seith auf die Anklagebank. Ich werde Prof. Seith bis zur europäischen Gerichtsbarkeit unterstützen."

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Quelle:
Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag
vom 11. April 2019
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. April 2019

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