Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → DIE LINKE

EUROPA/1119: Die Linke begrüßt das Karlsruher Urteil


DIE LINKE - Presseerklärung vom 26. Februar 2014

DIE LINKE begrüßt das Karlsruher Urteil



Der Bundesgeschäftsführer der LINKEN, Matthias Höhn, erklärt zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl:

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden. Die Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl ist Geschichte. Das ist ein guter Tag für die Demokratie. DIE LINKE hatte im Bundestag als einzige Partei gegen diese Regel gestimmt. Das Gericht hat uns in unseren verfassungsrechtlichen Bedenken Recht gegeben. Es ist nicht akzeptabel, dass regelmäßig so viele abgegebene Stimmen im Parlament nicht abgebildet werden. Der Bundestag und die Landtage sollten Mut zeigen und dem Beispiel folgen. Ja, davon könnten auch rechte Parteien profitieren. Aber - abgesehen von dem laufenden Verbotsverfahren gegen die NPD - wir müssen die politische Auseinandersetzung mit diesen Parteien noch offensiver führen - zur Not eben auch in den Parlamenten.

Berlin, 26.2.2014

*

Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 26. Februar 2014
Bundesgeschäftsstelle
Kleine Alexanderstraße 2, 10178 Berlin
Telefon: 030/240 09-0, Fax: 030 / 240 09 220
E-Mail: bundesgeschaeftsstelle@die-linke.de
Internet: www.die-linke.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Februar 2014