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EUROPA/1194: Recht auf Freizügigkeit heißt auch Recht auf ein soziokulturelles Existenzminimum


DIE LINKE - Presseerklärung vom 11. November 2014

Recht auf Freizügigkeit heißt auch Recht auf ein soziokulturelles Existenzminimum



Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes gegen eine erwerbslose Rumänin, ihr den Anspruch auf Leistungen nach Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Hartz IV) zu verwehren, erklärt die Parteivorsitzende der LINKEN, Katja Kipping:

Selbstverständlich hat jede und jeder, der sich einem Land aufhält, das Recht auf ein soziokulturelles Existenzminimum des jeweiligen Landes. Ob nun aus einem Leistungssystem für Erwerbsfähige oder für nicht Erwerbsfähige. Recht auf Freizügigkeit heißt auch Recht auf ein soziokulturelles Existenzminimum. Wer große Migrationsbewegungen innerhalb Europas befürchtet, sollte über die Angleichung der Lebensstandards in Europa auf hohem Niveau nachdenken, also eine europäische Sozialunion, die ihren Namen verdient, und über mögliche Finanzausgleiche zwischen den europäischen Ländern. DIE LINKE fordert Mindesteinkommen in allen europäischen Ländern, die in Höhe der jeweiligen Armutsrisikogrenze liegen, und durch Warenkorbberechnungen sichern, dass die notwendigen Bedarfe abgesichert sind.

Berlin, 11.11.2014

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 11. November 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. November 2014