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FINANZEN/1094: Gravierende Mängel im Jahressteuergesetz


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 23. Mai 2012

Gravierende Mängel im Jahressteuergesetz



"Bereits auf den ersten Blick offenbart der Entwurf des Jahressteuergesetz 2013 einige gravierende Mängel", erklärt die steuerpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Barbara Höll. "Die geplante Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Rechnungen und Belege ist ein nicht durchdachter Schnellschuss. Die Bundesregierung verkauft ihn als Erleichterung für die Unternehmen und ignoriert dabei völlig die möglichen Folgeprobleme. Die inzwischen sogar von den FDP-Ministern Rösler und Leutheusser-Schnarrenberger geforderte Öffnung des Ehegattensplittings für eingetragene Lebenspartnerschaften wurde erneut außer Acht gelassen. Und bei den Bezügen im Bundesfreiwilligendienst bzw. im freiwilligen Wehrdienst hat sich die Bundesregierung für die ungünstigste Lösung entschieden, denn hier muss künftig alles einzeln geprüft werden. Das bedeutet eine Verkomplizierung und deutlich mehr Bürokratie." Höll weiter:

"Die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist von zehn auf acht bzw. sieben Jahre ab 2015 ist mit anderen Fristen überhaupt nicht abgestimmt. Was passiert beispielsweise, wenn ein schwerer Fall von Steuerhinterziehung erst nach neun Jahren festgestellt wird, die Unterlagen aber nicht mehr vorliegen? Fraglich ist ohnehin, inwiefern die Maßnahme tatsächlich zu einer Entlastung der Unternehmen führt. Bei dem vom Finanzministerium angegebenen Entlastungsvolumen von 1,6 Milliarden Euro bei einer Verkürzung der Frist auf acht Jahre bzw. 2,5 Milliarden Euro bei einer Verkürzung auf sieben Jahre handelt es sich um bloße Schätzwerte. Auch bleiben die Kosten möglicher Folgeprobleme unberücksichtigt."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 23. Mai 2012
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Mai 2012