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INNEN/3758: Leistungen für Asylbewerber dürfen nicht gekürzt werden


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 8. März 2013

Leistungen für Asylbewerber dürfen nicht gekürzt werden



"Die heutige Entscheidung ist auch eine Ohrfeige für Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich", erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum Urteil des bayerischen Landessozialgerichtes, demzufolge die Kürzung des für das Existenzminimum notwendigen Taschengeldes bei Asylbewerbern verfassungswidrig ist. Jelpke weiter:

"Friedrich bastelt seit Ende letzten Jahres an Plänen, Flüchtlinge in Deutschland zu einem Leben unterhalb des Existenzminimums zu zwingen, um dadurch von der Einreise abzuschrecken.

Dabei hat schon das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass migrationspolitische Erwägungen es nicht rechtfertigen, die Menschenwürde zu verletzen. Diese Rechtsauffassung wurde nun folgerichtig bestätigt.

Friedrich muss jetzt endlich akzeptieren, dass die Menschenwürde von Flüchtlingen nicht weniger wert ist als die anderer Menschen. Hält er hingegen an seinen Plänen fest, muss er sich Rassismus und Menschenverachtung vorwerfen lassen."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 8. März 2013
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. März 2013