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INNEN/4011: 20 Jahre nach der Aufhebung des § 175 StGB - Schluss mit den Sonntagsreden!


DIE LINKE - Presseerklärung vom 10. März 2014

20 Jahre nach der Aufhebung des § 175 StGB (alter Fassung): Schluss mit den Sonntagsreden!



Zum 20. Jahrestag der Aufhebung des Paragrafen 175 des Strafgesetzbuches alter Fassung (a.F.) erklärt das Mitglied des Parteivorstands der LINKEN, Klaus Lederer:

CDU, CSU und SPD müssen die Ehe öffnen sowie die nach § 175 StGB (a.F.) Verurteilten sofort rehabilitieren und entschädigen! Vor 20 Jahren hat der Deutsche Bundestag seine Verpflichtung aus dem Einigungsvertrag erfüllt und den § 175 StGB, der im Ostteil der Bundesrepublik bereits nicht mehr galt, abgeschafft. Diese Norm diskriminierte durch unterschiedliche Schutzaltersgrenzen homosexuelle Männer. In der Zwischenzeit ist manches geschehen: mit der Einführung der Lebenspartnerschaft erhielten auch Homosexuelle - wenngleich erneut als Sonderrecht - die Möglichkeit, ihre Lebensgemeinschaft rechtlich anerkennen zu lassen. Allerdings werden ihnen bis heute elementare Rechte vorenthalten, die in der Ehe selbstverständlich sind. Immer wieder hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber verfassungswidriges Unterlassen attestiert. Geschehen ist daraufhin jeweils nur das absolut Unumgängliche. Blockieren, verzögern, ignorieren - das ist die Politik der Koalitionen auf Bundesebene, unter Beteiligung von CDU, CSU, SPD und FDP, seit nunmehr fast zehn Jahren. Auch die CDU-CSU-SPD-Koalition II unter Angela Merkel hält an diesem Kurs fest. Debatten wie die um die Berliner Initiative für Akzeptanz sexueller Vielfalt und den Baden-Württembergischen Bildungsplan offenbaren inzwischen fast Züge eines konservativen Roll-back nach Jahren der Öffnung und Liberalisierung der Gesellschaft in Bezug auf sexuelle und geschlechtliche Selbstbestimmung.

DIE LINKE fordert von CDU, CSU und SPD sofortiges Handeln ein. Es ist endlich an der Zeit, die Öffnung der Ehe zu bewerkstelligen, statt sich Schritt für Schritt vom Bundesverfassungsgericht treiben zu lassen. Für die erwachsenen Männer, die aufgrund einvernehmlichen gleichgeschlechtlichen Sexualkontakts nach § 175 StGB a.F. (bzw. § 151 DDR-StGB a.F.) verurteilt worden sind, müssen endlich rehabilitiert und entschädigt werden. Es genügt nicht, dass der Bundestag 2002 die Urteile der Nazis gegen die "Rosa-Winkel"-Männer bis 1945 aufgehoben hat. Der Rechtsstaat muss anerkennen, dass auch in der Bundesrepublik und der DDR nach 1945 schwere Menschenrechtsverletzungen begangen worden sind. Es ist eine Schande, dass diese Menschen nach wie vor unter dem Stigma leiden, als Straftäter verurteilt worden zu sein, und dass ihre gebrochenen Biografien und ihre verfolgte Liebe bis heute keine Anerkennung und Entschädigung erfahren haben. Es ist Zeit - bevor diese Menschen es nicht mehr erleben können.

Berlin, 10.3.2014

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 10. März 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. März 2014