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INNEN/4064: Der Schutz der Verfassung ist nicht in den besten Händen


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 18. Juni 2014

Jan Korte: Der Schutz der Verfassung ist nicht in den besten Händen



"Die Vorstellung des sogenannten Verfassungsschutzberichtes hat erneut offenbart, dass der Schutz der Verfassung bei den derzeit Verantwortlichen nicht in den besten Händen ist. Kein Wort über den respektlosen Umgang des Staates mit den Rechten von Bürgerinnen und Bürgern. Kein Wort über die massenhaften Grundrechtsverstöße durch internationale und deutsche Geheimdienste. Stattdessen viele Behauptungen, Andeutungen und Wortgeklingel. So wird der Inlandsgeheimdienst sein Legitimitätsproblem nicht lösen", erklärt Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2013, der heute vorgestellt wurde. Korte weiter:

"Behördenchef Hans-Georg Maaßen hat heute darüber informiert, dass dem Verfassungsschutz keine Erkenntnisse über Gesetzesverstöße durch US-Geheimdienste vorliegen. Seine Aufgabe ist aber nicht die Strafverfolgung, sondern der Schutz der Verfassung und damit der Schutz der im Grundgesetz garantierten Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Angesichts der ausufernden Überwachung wäre es die Pflicht von Herrn Maaßen und seiner Behörde gewesen, hier mögliche Konsequenzen, Perspektiven und Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Es ist notwendig, gegen die besorgniserregende Zunahme von Gewalt in unserer Gesellschaft vorzugehen. Notwendig ist es auch, in der Bundesrepublik eine Debatte darüber zu führen, welche Rolle der Verfassungsschutz und andere Nachrichtendienste zukünftig spielen sollen. Derzeit sind die eigentlichen Verfassungsschützer der Republik die Bürgerrechtsorganisationen, Journalisten und zivilgesellschaftliche Gruppen. Durch deren Arbeit wird tagtäglich deutlich, wo unsere Verfassung verletzt und der Rechtsstaat in Gefahr gebracht wird. Sie tun dies offen, ohne geheimdienstliche Mittel, ohne millionenschwere Überwachungsprogramme und ohne die Freiheit der Bevölkerung einzuschränken."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 18. Juni 2014
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juni 2014