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BUNDESTAG/3290: Heute im Bundestag Nr. 295 - 13.06.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 295
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 13. Juni 2012 Redaktionsschluss: 16:45 Uhr

1. EU-Dokumente sollen auf Deutsch übersetzt werden
2. Sachverständige gegen "Insellösungen" bei Leerverkaufsverboten
3. Experten diskutieren Strafverschärfung bei Hasskriminalität
4. Koalition will Betreuungsgeld ab dem 1. Januar 2013 einführen
5. Union und FDP wollen zivile Aufbauhilfe für Afghanistan verstetigen
6. SPD-Fraktion will Patientensicherheit bei Medizinprodukten verbessern
7. SPD und Grüne fordern Maßnahmenpaket für VN-Konferenz "Rio plus 20"
8. SPD und Grüne: Menschenrechte in Zentralasien müssen gestärkt werden
9. Im Bundestag notiert: neues Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums



1. EU-Dokumente sollen auf Deutsch übersetzt werden

Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Berlin: (hib/KRU) Mit der mangelhaften Übersetzung von EU-Dokumenten in die nationalen Sprachen hat sich am Mittwoch der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union befasst. Dabei wurde ein Antrag der Koalitionsfraktionen (17/9736) bei Enthaltung der Opposition angenommen, wonach die Bundesregierung das Thema zum Gegenstand der nächsten Finanzplanung 2014-2020 machen soll. EU-Kommission wie EU-Rat sollen die für Übersetzungen nötigen Mittel künftig gesondert aufweisen. Die EU-Organe werden aufgefordert, die "von ihnen erbrachten Übersetzungsleistungen in dem für die Mitwirkung der nationalen Parlamente erforderlichen Maße zu steigern". Zudem soll sich die Regierung laut Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und FDP in Brüssel dafür einsetzen, dass auch im intergouvernementalen Rahmen wie den Euro-Rettungsschirm-Mechanismen oder dem Fiskalpakt ein den EU-Organen vergleichbares Übersetzungsregime etabliert wird. Diese Papiere dürften den Parlamenten nicht länger nur auf Englisch vorgelegt werden. Koalitionsvertreter monierten, die Verhältnisse würden "immer schlimmer". Dies sei nicht mehr zu tolerieren, vor allem, weil nun eine Vielzahl an wichtigen Papieren zur Euro-Rettung in Brüssel erstellt werde.

Ein Änderungsantrag der Linksfraktion wurde von den übrigen Fraktionen abgelehnt. In ihm wurde unter anderem gefordert, dem nächsten mittelfristigen EU-Finanzrahmen nur zuzustimmen, wenn die deutschen Übersetzungs-Forderungen von der EU berücksichtigt würden. Die Linksfraktion argumentierte, nur durch dieses Druckmittel könne überhaupt etwas positiv in Brüssel bewegt werden, denn bisher sei trotz aller Forderungen in dieser Richtung "nichts passiert". Vertreter der Fraktionen von SPD und von Bündnis 90/Die Grünen kritisierten, dass die Frage der Kosten für die verlangten Übersetzungen in dem Koalitionsantrag nicht ausreichend thematisiert würden - dies, obwohl die Koalition das EU-Budget reduzieren wolle. Nach Ansicht der Opposition müssten die geforderten Übersetzungsausgaben für den intergouvernementalen Rahmen national und nicht aus EU-Mitteln bestritten werden.

Trotz aller Differenzen im Detail waren sich alle Fraktionen einig, dass die EU ihre eigenen Regeln einhalten müsse, wonach alle europäischen Dokumente von allgemeiner Geltung in die 23 Amtssprachen übersetzt werden müssten. Nur so könnten die nationalen Parlamente ihrem Kontroll- und Mitwirkungsauftrag in EU-Angelegenheiten nachkommen.

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2. Sachverständige gegen "Insellösungen" bei Leerverkaufsverboten

Finanzausschuss (Anhörung)

Berlin: (hib/HLE) Zur nationalen Umsetzung des EU-Leerverkaufsverbotes haben die Sachverständigen nur wenige Änderungsvorschläge gemacht. Mehrere Experten schlugen in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch Nachmittag zum "Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps (EU-Leerverkaufs-Ausführungsgesetz)" (17/9665) vor, eine geplante Erweiterung von Prüfungspflichten nicht nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WPhG), sondern nach dem Kreditwesengesetz (KWG) vorzunehmen.

Mit dem Entwurf werden eine Reihe von Vorschriften im Wertpapierhandelsgesetz, wie beispielsweise das nationale Leerverkaufsverbot sowie das Verbot bestimmter Kreditderivate, aufgehoben, weil sie von der EU-Vorschrift "weitgehend verdrängt" werden, wie die Regierung im Gesetzentwurf schreibt.

Zum Inhalt der EU-Verordnung wird mitgeteilt, diese enthalte unmittelbar geltende Verbote ungedeckter Leerverkäufe von Aktien, die zum Handel an europäischen Handelsplätzen zugelassen seien. Außerdem gebe es Verbote ungedeckter Leerverkäufe von Staatsanleihen von EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Union. Zudem würden Kreditversicherungen (Credit Default Swaps) auf Staatsanleihen der EU-Mitgliedsländer sowie der Europäischen Union verboten, wenn sie keinen Absicherungszwecken dienen.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer erklärte zu dem Entwurf, Wertpapierhandelsunternehmen könnten sich von der jährlichen Prüfung nach dem Wertpapierhandelsgesetz befreien lassen. Insoweit wäre selbst bei Wertpapierdienstleistungsunternehmen eine lückenlose Prüfung der Einhaltung des Leerverkaufsverbots nicht gewährleistet, so dass die Aufsichtsbehörde die Prüfungsergebnisse in diesen Fällen nicht mehr im jährlichen Turnus erhalte. Die Deutsche Kreditwirtschaft, der Zusammenschluss der Spitzenverbände der deutschen Banken, schloss sich den Bedenken der Wirtschaftsprüfer an und ergänzte, es könne zu unnötigen, kostspieligen Doppelprüfungen kommen. Gerade größere Institute könnten dadurch belastet werden.

Eine größere Rolle spielte die Empfehlung des Bundesrates, die Entscheidung über zeitlich befristete Leerverkaufsverbote an einem bestimmten Handelsplatz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) zu überlassen und nicht den Geschäftsführungen der Börsen. Die Bundesregierung hielt mit dem Argument dagegen, dass die Börsengeschäftsführungen über die besten Informationen verfügen würden, "um eine angemessene Entscheidung für den konkreten Börsenplatz zu treffen".

Das Deutsche Aktieninstitut erklärte dazu: "Aus ökonomischer Sicht ist in der Tat zu befürchten, dass durch ein Verbot an nur einem Handelsplatz entsprechende Transaktionen sofort an anderen Handelsplätzen stattfinden." Allerdings habe auch das Argument der Regierung etwas für sich, wonach die Börsengeschäftsführung über die entsprechenden Daten verfüge. Es erscheine sinnvoll, dass ein Verbot nicht isoliert und ohne Inkenntnissetzung der anderen Handelsplätze von einem Handelsplatz allein ausgesprochen werden könne. Für diese Informationspflicht setzte sich auch Professor Heribert Hirte (Universität Hamburg) ein und zog das Fazit: "Der Einwand des Bundesrates hinsichtlich der Möglichkeit nicht einheitlicher Entscheidungen ist ebenso berechtigt wie der Hinweis der Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung, dass die Börsengeschäftsführungen bei einer Entscheidung über die Frage der Handelsaussetzung 'näher dran' sind."

Die Gruppe deutsche Börse sah es ebenfalls als kritisch an, dass die Geschäftsführung einer Börse für Leerverkaufsverbote zuständig werden soll. Damit könne keine einheitliche und harmonisierte Vorgehensweise sichergestellt werden, und es würden Insellösungen entstehen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bewertete den Gesetzentwurf grundsätzlich positiv, hätte sich aber eine noch grundlegendere Regulierung vorstellen können. So sei es nicht sinnvoll, das Leerverkaufsverbot nur auf Aktien und europäische Staatsanleihen zu beschränken. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband bezeichnete die europäische Regelung des Leerverkaufsverbots als sinnvoll und geht davon aus, dass sich die Stabilität der Finanzmärkte insgesamt erhöhen wird.

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3. Experten diskutieren Strafverschärfung bei Hasskriminalität

Rechtsausschuss (Anhörung)

Berlin: (hib/VER) Der Bundesrat sowie die Fraktionen von SPD und Bündnis 90 /Die Grünen fordern eine Strafverschärfung in Fällen sogenannter Hasskriminalität. Deshalb hat sich der Rechtsausschuss am Mittwochnachmittag in einer öffentlichen Expertenanhörung mit diesem Thema befasst.

Der Bundesrat fordert in seinem Gesetzentwurf (17/9345), dass menschenverachtende Tatmotive strafverschärfend bewertet werden sollen. Dazu müsse das Strafrecht in Teilen geändert werden. Die Länderkammer argumentiert, dass Hassdelikten gegenüber sonstigen Gewaltdelikten ein erhöhter Unrechtsgehalt inne wohne. Ähnlich argumentiert die SPD-Fraktion in ihrem Gesetzentwurf (17/8131). Das Strafrecht müsse deutlicher als bisher zum Ausdruck bringen, dass die Gesellschaft Straftaten nicht duldet, die sich gegen Personen richtet allein oder vorwiegend wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status. Dass durch Vorurteile motivierte Straftaten von der Justiz mehr verfolgt werden sollen, verlangt die Grünen-Fraktion. In einen entsprechenden Antrag (17/8796) fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Straftaten wegen sexueller Identität, des Geschlechts, der Weltanschauung, Behinderung oder Alters gegen andere Menschen verfolgt.

Neun Experten waren zu der Anhörung des Rechtsausschusses geladen, um ihre Positionen zu Hassdelikten und deren Strafverfolgung darzulegen: Dr. Jürgen P. Graf, Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, Dr. Claudia Keiser Rechtsanwältin und Inhaberin des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Leibnitz Universität in Hannover, der Hannoveraner Staatsanwalt Dr. Jens Lehmann, Prof. Dr. Henning Radtke, Direktor des Kriminalwissenschaftlichen Instituts der Leibniz Universität Hannover, Prof. em. Dr. Dieter Rössner (Institut für Kriminalwissenschaften der Philipps-Universität Marburg) aus Tübingen, der Leitende Oberstaatsanwalt Gerd Schnittcher von der Staatsanwaltschaft Neuruppin, der Berliner Rechtsanwalt Peer Stolle sowie der Hamburger Verteidiger Dr. Oliver Tolmein.

Insgesamt waren sich die Experten einig, dass eine menschenverachtende Motivation bei der Festlegung des Strafmaßes bei Gewaltdelikten berücksichtigt werden solle und strafverschärfend wirken müsse. Alle Experten seien sich einig, "dass ein klares Signal gesetzt werden muss", sagte Prof. Dr. Henning Radke. Allerdings, gab Dr. Claudia Keiser zu bedenken, bedürfe es nicht unbedingt einer solchen "Symbolik". Während Keiser einen Bedarf an Sensibilisierung im Ermittlungsbereich ortete, erklärte Dr. Jens Lehmann, dass die aktuelle Gesetzgebung bereits die menschenverachtende Motivation berücksichtige. Prof. Dr. Rössner stellte heraus, dass den Tätern beigebracht werden müsse, "dass jeder Mensch gleich viel wert ist." Man müsse gegen den Rechtsextremismus vorgehen und "klare Signale an die Opfer senden, dass sie integriert sind." Jürgen Konrad zeigte sich überzeugt, dass den Opfern an einer Strafverfolgung gelegen sei. Und Dr. Oliver Tolmein vertrat die Meinung, dass den Opfern auch wichtig sei, was in dem Urteil stehe. Allerdings bringen Opfer von Hasskriminalität aus Angst oftmals Straftaten nicht zur Anzeige. Peer Stolle betonte in diesem Kontext, dass "man nicht erst die Taten des Nationalsozialistischen Untergrunds nehmen muss um zu merken, dass es Defizite bei den Ermittlungen gibt. Gerd Schnittcher betonte, dass es auch Fälle gebe, bei denen die Motivation nicht gesichert festzustellen sei und Dr. Jürgen P. Graf bezweifelte, dass eine Strafe mathematisch zu berechnen sei. Theoretisch müsse das Strafmaß für eine bestimmte Tat deutschlandweit gleich hoch sein, führte er an. Allerdings seien die Strafen im Norden milder als im Süden der Republik.

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4. Koalition will Betreuungsgeld ab dem 1. Januar 2013 einführen

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AW) Die Koalitionsfraktionen wollen ab dem 1. Januar 2013 ein Betreuungsgeld für Familien einführen. Der Gesetzentwurf der CDU/CSU und FDP (17/9917) sieht vor, dass Eltern, die für ihre Kinder zwischen ein und drei Jahren keine öffentlich geförderte Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen, im kommenden Jahr zunächst 100 Euro und ab 2014 dann 150 Euro monatlich erhalten sollen. Das Betreuungsgeld soll unabhängig von der Erwerbstätigkeit der Eltern gezahlt werden. Allerdings soll es als vorrangige Leistung ausgezahlt und deshalb mit Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag verrechnet werden. Die Mehrausgaben für den Bundeshaushalt werden für das kommende Jahr auf 300 Millionen Euro und ab dem Jahr 2015 mit 1,23 Milliarden Euro jährlich beziffert.

Die Koalitionsfraktionen begründen ihr Gesetzesvorhaben mit der fehlenden "Anerkennungs- und Unterstützungsleistung für Eltern mit Kleinkindern, die ihre vielfältigen Betreuungs- und Erziehungsaufgaben im privaten Umfeld erfüllen". Im Gegensatz zu jenen Eltern, die öffentlich geförderte Betreuungsangebote für ihre Kleinkinder in Anspruch nehmen, hätten diese Eltern bislang keine öffentliche Förderung für die tägliche Betreuung ihrer Kinder erhalten. Es sei die Aufgabe staatlicher Familienförderung, Eltern eine Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung zu ermöglichen. Diese Wahlfreiheit werde durch die Einführung des Betreuungsgeldes, das zeitlich an das Elterngeld in den ersten zwölf Lebensmonaten des Kindes anschließt, geschaffen.

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5. Union und FDP wollen zivile Aufbauhilfe für Afghanistan verstetigen

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Koalitionsfraktionen wollen deutsche zivile Aufbau- und Entwicklungshilfe für Afghanistan im Jahr des Truppenabzugs 2014 auf dem heutigen Niveau leisten. "Ohne weitere Entwicklung wird es keine dauerhafte selbsttragende Sicherheit in Afghanistan geben", schreiben die Abgeordneten der Fraktionen von Union und FDP in einem gemeinsamen Antrag (17/9923), der am morgigen Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Trotz entwicklungspolitischer Fortschritte gehöre das Land mit einem Pro-Kopf-Einkommen von 585 US-Dollar (2012) zu den zehn ärmsten Ländern der Welt. Die Abgeordneten fordern unter anderem, "die dem Bereich der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit und dem zivilen Wiederaufbau zuzurechnenden deutschen Haushaltsmittel" 2014 auf gleichem finanziellen Niveau zu verstetigen, "um auf diesem Niveau in die Transformationsdekade" (2015-2024) einzusteigen.

Außerdem fordern Union und FDP die Bundesregierung auf, bei der Geberkonferenz zum zivilen Wiederaufbau Afghanistans am 8. Juli in Tokio für eine "faire Lastenteilung" der internationalen Staatengemeinschaft einzutreten. Der Fokus sei weiterhin auf eine Stabilisierung des Landes, die "Schaffung und Erhaltung von selbsttragenden Lebensgrundlagen" sowie die "Einleitung eines politischen Prozesses der Aussöhnung" zu richten. Zudem solle die Bundesregierung am Prinzip des "Quid pro Quo" festhalten - "also langfristiges Engagement der internationalen Gemeinschaft gegen Reformschritte der afghanischen Regierung" - insbesondere bei Menschen- und Frauenrechten und dem Kampf gegen Korruption und Drogen.

Wegen der "anhaltend hohen Korruption" solle von Budgethilfen - also direkten Zuwendungen an den afghanischen Haushalt - abgesehen werden, heißt es im Antrag weiter. Vielmehr sollen die afghanische Privatwirtschaft gestärkt und lokale Einkommensmöglichkeiten etwa in den Bereichen Rohstoffe, Landwirtschaft und regionaler Handel geschaffen werden, um die Abhängigkeit des Landes von der internationalen Staatengemeinschaft zu reduzieren. In diesem Sinne soll die Bundesregierung auch die "Ausarbeitung eines bilateralen Rohstoffpartnerschaftsabkommens mit Afghanistan" prüfen.

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6. SPD-Fraktion will Patientensicherheit bei Medizinprodukten verbessern

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/MPI) Die SPD-Fraktion will als Konsequenz des Brustimplantate-Skandals den Patientenschutz verbessern. In einem Antrag (17/9932), der am Donnerstag, 14. Juni 2012, in erster Lesung im Bundestag beraten werden soll, schlagen die Abgeordneten vor, für bestimmte Medizinprodukte wie Implantate und Herzschrittmacher europaweit ein einheitliches amtliches Zulassungsverfahren einzuführen. "Ziel muss es sein, dass nur solche Medizinprodukte zugelassen werden, für die der Patientennutzen im Verhältnis zu den Risiken nachgewiesen und vertretbar ist", heißt es im Antrag zur Begründung.

Ferner verlangt die SPD, dass für Hersteller von Medizinprodukten der Risikoklassen II b und III, also beispielsweise von Implantaten und Herzschrittmachern, eine Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung eingeführt wird. So könne sichergestellt werden, dass im Schadensfall alle betroffenen Patienten "in vollem Umfang entschädigt werden". Zudem soll nach dem Willen der Sozialdemokraten auch die Sicherheit von schon auf dem Markt befindlichen Medizinprodukten verbessert werden. Unter anderem müssten die Fertigungsstätten durch die sogenannten Benannten Stellen bei unangekündigten Besuchen kontrolliert werden. Auch sei es notwendig, Stichproben von Medizinprodukten aus dem Produktionsprozess zu ziehen und zu überprüfen.

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7. SPD und Grüne fordern Maßnahmenpaket für VN-Konferenz "Rio plus 20"

Umwelt/Antrag

Berlin: (hib/AS) Im Vorfeld der Konferenz "Rio plus 20" haben sich SPD und Bündnis 90/Die Grünen für umfangreiche Maßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene mit dem Ziel einer besseren weltweiten, nachhaltigen Entwicklung ausgesprochen. In einem gemeinsamen Antrag (17/9922) fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, sich auf der Konferenz vom 20. bis 22. Juni neben einer Reform der Institutionen auch für verbesserte Nachhaltigkeitsziele sowie für das Ziel eines "grünen Wirtschaftens" einzusetzen. Im institutionellen Bereich fordern die Fraktionen etwa die Aufwertung des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) zu einer eigenständigen VN-Umweltorganisation (UNEO). Die Kommission für nachhaltige Entwicklung (CSD), die 1992 nach dem Rio-Gipfel eingerichtet wurde und als wenig effektiv gilt, soll zu einem Rat für nachhaltige Entwicklung ausgebaut werden, der mit erweiterten Kompetenzen ausgestattet sein soll. Außerdem sollen auf der Konferenz Nachhaltigkeitsziele wie etwa die "sustainable energy for all" ausgeweitet und Maßnahmen zu deren Umsetzung in das Abschlussdokument aufgenommen werden. Auch die Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen wie der "Sustainable Deve lopment Goals" (SDGs) sollen auf der Konferenz weiter vorangetrieben werden. Außerdem fordern SPD und Grüne Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf, "angesichts der Tragweite der anstehenden Entscheidungen" an der Konferenz in Rio teilzunehmen. Die Bundesregierung soll sich zudem dafür einsetzen, dass auf der Konferenz "eine grundsätzliche Anerkennung der natürlichen Grenzen des Planeten erfolgt" und eine einheitliche Definition des Begriffs "Green Economy" vorgenommen wird.

Auf dem Erdgipfel in Rio im Jahr 1992 hatten sich die VN-Vertragsstaaten mit der Agenda 21 erstmals zu einer nachhaltigen Wirtschafts- und Lebensweise bekannt. Die diesjährige Konferenz in Rio soll 20 Jahre später neue Impulse für eine erneuerte Verpflichtung der Staaten für eine nachhaltige Entwicklung geben und die Umsetzung bereits beschlossener Maßnahmen verbessern.

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8. SPD und Grüne: Menschenrechte in Zentralasien müssen gestärkt werden

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Antrag

Berlin: (hib/TYH) Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen setzen sich für eine Stärkung der Menschenrechte in Zentralasien ein. In einem gemeinsamen Antrag (17/9924) fordern sie die Bundesregierung unter anderem dazu auf, die Evaluierung der EU-Zentralasienstrategie zum Anlass zu nehmen, die auf die Menschenrechte zielenden Maßnahmen effizienter zu gestalten. Zudem soll sich die Bundesregierung für eine stärkere Einbindung der Zivilgesellschaft in die Strategie einsetzen und gleiche, freie und geheime Wahlen in den zentralasiatischen Ländern fordern. Hierzu müssten alle im Rahmen der OSZE zur Verfügung stehenden Mittel genutzt werden.

Stabilität werde in Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan als Stabilität der Regime verstanden, schreiben die Abgeordneten in der Vorlage. Sicherheit werde nicht auf den einzelnen Menschen und die Wahrung seiner Rechte bezogen, sondern vielmehr auf den Staat und die ihn tragenden Eliten. "Auf diese Diskrepanz muss die EU und auch die deutsche Politik fünf Jahre nach Inkrafttreten der EU-Zentralasienstrategie eine Antwort finden", heißt es.

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9. Im Bundestag notiert: neues Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums

Bundestagsnachrichten/Wahlvorschlag

Berlin: (hib/STO) Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, Michael Grosse-Brömer (CDU), soll nach dem Willen seiner Fraktion neues Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) werden. Dies geht aus einem Wahlvorschlag der Fraktion (17/9918) hervor, der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Grosse-Brömer folgt im Fall seiner Wahl im PKGr dem heutigen Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) nach.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 295 - 13. Juni 2012 - 16:45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Juni 2012