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BUNDESTAG/3338: Heute im Bundestag Nr. 343 - 18.07.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 343
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 18. Juli 2012 Redaktionsschluss: 14:30 Uhr

1. Regierung beantragt Hilfen für spanische Banken
2. Bundesregierung verteidigt Zusammenarbeit mit Deutscher Bank beim Entwicklungsfonds AATIF
3. Bundesregierung: Kein Anspruch für Termin in Deutschland bei Planungsverfahren für die tschechischen Atomkraftwerke Temelin 3 und 4



1. Regierung beantragt Hilfen für spanische Banken

Haushalt/Anträge

Berlin: (hib/HLE) Das Bundesministerium der Finanzen beantragt die Zustimmung des Deutschen Bundestages zur Gewährung einer Notmaßnahme der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) für Spanien, deren Laufzeit 18 Monate betragen soll. Das Darlehen zum Zwecke der Rekapitalisierung könne bis zu 100 Milliarden Euro betragen, heißt es in zwei Anträgen des Finanzministeriums (17/10320 und 17/10321), die am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages stehen. Außerdem soll der Bundestag der Übertragung der Rechte und Pflichten der ESFS auf den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zustimmen, nachdem dieser in Kraft getreten sei. Dabei soll der ESM auf den eigentlich vorgesehenen bevorrechtigten Gläubigerstatus verzichten. Das sei "eine einzelfallbezogene Ausnahme und dient dem Erhalt des Marktzugangs Spaniens".

Die Auszahlungen der Finanzhilfen soll an den spanischen staatlichen Restrukturierungsfonds FROB als Bevollmächtigten der spanischen Regierung erfolgen. Der Fonds habe die Aufgabe, notwendige Hilfen an die betreffenden Banken weiterzuleiten. Die spanische Regierung stehe gegenüber EFSF und ESM für die aus dem Kredit erwachsenden Verpflichtungen ein.

Die EFSF soll eine erste Tranche von 30 Milliarden Euro Ende Juli bereitstellen, aber zunächst in Reserve halten. "Die Tranche soll nur ausgezahlt werden können, wenn im spanischen Bankensektor akute Notfälle auftreten und sehr schnelles Handeln unabdingbar würde. Jede Verwendung von Mitteln aus dieser Tranche erfordert einen begründeten und quantifizierten Antrag der spanischen Zentralbank und die anschließende Billigung durch die EU-Kommission und die Euroarbeitsgruppe der 17 Mitgliedstaaten, im Benehmen mit der EZB", schreibt das Ministerium.

Der größte Teil der Auszahlungen solle bis Ende 2012 erfolgt sein, heißt es weiter. Zwar habe das Programm eine Laufzeit von 18 Monaten, aber die zugrundliegenden Kredite hätten Laufzeiten von durchschnittlich 12,5 Jahren, "um den Marktzugang und damit die langfristige Refinanzierung Spaniens weiter zu stabilisieren". Spanien verpflichte sich gleichzeitig, bei vorzeitigen Rückflüssen aus den unterstützten Banken auch Kredite vorzeitig abzulösen.

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums soll die Finanzhilfe dazu dienen, "die Stabilität, Widerstandsfähigkeit und langfristige Wettbewerbsfähigkeit des spanischen Finanzsektors zu erhalten" und den Marktzugang Spaniens zu "nachhaltigen Finanzierungskonditionen" zu sichern. Die Notmaßnahme solle zudem "unter strengen Auflagen" erfolgen. Dazu gehören detaillierte Restrukturierungspläne der einzelnen Banken, die von der EU-Kommission genehmigt werden müssen. "Es werden Maßnahmen getroffen, um die Kosten der Bankenrestrukturierung für den Steuerzahler zu minimieren", schreibt das Ministerium. Nach der Realisierung von Verlusten durch die Anteilseigner würden die spanischen Behörden auch Inhaber von Hybridkapital und nachrangige Gläubiger der Banken, die staatliche Mittel erhalten, in eine Lastenverteilung einbeziehen. "Hierzu zählen freiwillige und, sofern erforderlich, zwangsweise Rückkäufe nachrangiger Titel unter Nennwert", heißt es. Entsprechende Gesetze würden Ende August verabschiedet. Außerdem werden die Gehälter der Banker von Instituten, die Hilfen erhalten, begrenzt (zwischen 300.000 und 500.000 Euro jährlich).

Zum deutschen Haftungsanteil für die Garantien heißt es, dieser betrage gemäß EFSF-Beitragsschlüssel 29,07 Prozent. "Unmittelbare Belastungen des Bundeshaushaltes ergeben sich aus dieser Maßnahme nicht." Bei Übertragung auf den ESM betrage der deutsche Anteil 27,15 Prozent. Eine besondere Absicherung für Länder, die Garantien geben würden, sei nicht vorgesehen und werde bisher nur von Finnland verlangt. In diesen Fällen seien Gegenleistungen zu erbringen, warnt die Regierung: "Hierzu gehört, die Einzahlungen in den ESM vollständig in einer Tranche bei Inkrafttreten zu leisten sowie auf eine Beteiligung an künftigen Gewinnen der EFSF oder des ESM aus der Hilfsfazilität für Spanien zu verzichten."

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2. Bundesregierung verteidigt Zusammenarbeit mit Deutscher Bank beim Entwicklungsfonds AATIF

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung sieht keinen Widerspruch zwischen "einer angemessenen risikoorientierten Rendite" und den entwicklungspolitischen Zielen im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Deutschen Bank beim "Africa Agriculture and Trade Investment Fund" (AATIF). Die Bank habe im Rahmen eines transparenten Ausschreibungsprozesses der KfW-Bankengruppe das "überzeugendste Konzept" zum Management des Fonds vorgelegt, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (17/10286) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/10179). Zudem sei die Bank bereit gewesen, sich mit eigenen Mitteln beim AATIF zu beteiligen.

Weiter schreibt die Bundesregierung, dass sie die Zusammenarbeit mit der Bank über eine "robuste Investitionspolitik mit einem ausgefeilten Regelwerk zu Umwelt- und Sozialstandards" und durch ihren "starken Einfluss" in den Gremien des Fonds steuere. Der Fonds soll nach ihren Angaben unter anderem die Machbarkeit "finanziell nachhaltiger beziehungsweise rentabler" entwicklungspolitischer Vorhaben demonstrieren: "Nur durch die Einbindung privater Investoren können ausreichend Mittel in den ländlichen Raum fließen, um Produktionssteigerung in der Landwirtschaft zu erreichen und somit die Ernährungssituation dauerhaft zu verbessern."

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3. Bundesregierung: Kein Anspruch für Termin in Deutschland bei Planungsverfahren für die tschechischen Atomkraftwerke Temelin 3 und 4

Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/AS) Bei dem Planungsverfahren für die tschechischen Atomkraftwerke Temelin 3 und 4 gibt es nach Auffassung der Bundesregierung für die deutsche Öffentlichkeit keinen Anspruch auf einen Erörterungstermin in Deutschland. Das schreibt die Regierung in einer Antwort (17/10269) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/10049). Eine solche Verpflichtung könne aus dem "Grundsatz einer gleichwertigen Öffentlichkeitsbeteiligung" nicht abgeleitet werden, erklärt die Bundesregierung. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass die tschechischen Behörden entsprechend der Espoo- und Aarhus-Konvention, die bei Vorhaben mit erheblichen Umweltauswirkungen eine Beteiligung des Nachbarlandes vorsehen, ein Gutachten in deutscher Sprache vorgelegt hätten. Dies habe bis zum 7. Mai 2012 in Bayern und Sachsen ausgelegen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung der deutschen Bevölkerung dazu sei bis zum 18. Juni erfolgt, wobei die bayerischen und sächsischen Behörden eine Fristverlängerung für die Stellungnahme zum Gutachten erwirkt hätten. Am 22. Juni fand nach Angaben der Regierung ein Erörterungstermin in Budweis in Tschechien mit deutscher Verdolmetschung statt. Im Herbst wird die Deutsch-Tschechischen Kommission zur Information über Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit kerntechnischer Sicherheit und Strahlenschutz (DTK) erneut tagen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 343 - 18. Juli 2012 - 14:30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juli 2012