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BUNDESTAG/3358: Heute im Bundestag Nr. 363 - 15.08.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 363
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 15. August 2012 Redaktionsschluss: 11:10 Uhr

1. EU-Kommission prüft Aufnahme des Narkotikums Propofol in Anti-Folter-Verordnung
2. Bundesregierung: Sicherheitslage im Norden Nigerias verschlechtert sich
3. Im Bundestag notiert: Weisungen der Bundesatomaufsicht



1. EU-Kommission prüft Aufnahme des Narkotikums Propofol in Anti-Folter-Verordnung

Menschenrechte/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die EU-Kommission prüft derzeit, ob es notwendig ist, das Narkotikum Propofol in Anhang III der Anti-Folter Verordnung aufzunehmen, um einen Missbrauch zur Vollstreckung der Todesstrafe durch Injektion zu verhindern. Das erklärt die Bundesregierung in einer Antwort (17/10324) auf eine Kleine Anfrage (17/10222) der Fraktion Die Linke.

Die Fragesteller hatten sich besorgt darüber geäußert, dass Propofol bislang nicht in der Verordnung aufgeführt ist, obwohl es wie andere darin erfasste Barbiturate für Todesspritzen missbraucht werden könnte. Sie weisen darauf hin, dass die Verwendung von Propofol als Alternative zu anderen Barbituraten in den USA bereits im Gespräch sei.

Die Bundesregierung gibt in ihrer Antwort an, dass Informationen von Nichtregierungsorganisationen zufolge der US-Bundesstaat Missouri angekündigt hat, zur Hinrichtung das bislang noch nicht verwendete Propofol einsetzen zu wollen. Auf die Frage der Linksfraktion, wie verhindert werden könnte, dass sich US-Bundesstaaten vorsorglich mit propofolhaltigen Arzneimitteln zu Hinrichtungszwecken eindecken, entgegnet die Regierung, dies könne durch eine freiwillige Abgabebeschränkung der Anbieter bewirkt werden. Bisher liege ihr aber lediglich die Positionierung eines Zulassungsinhabers vor. Dieser gebe an, keine Gefängnisse in den USA mit Propofol zu beliefern, sondern dafür einzutreten, dass seine Produkte nur für medizinische Zwecke, für die sie zugelassen sind, verwendet werden.

Weiter heißt es in der Antwort, der Menschenrechtsbeauftragte der Regierung, Markus Löning, habe in einem Brief an einen deutschen Zulassungsinhaber zum Ausdruck gebracht, dass die Bundesregierung von Unternehmen erwarte, geeignete Maßnahmen zu treffen, um einen bestimmungswidrigen Einsatz ihrer Produkte zu unterbinden. Der Zulassungsinhaber habe eine entsprechende Prüfung zugesichert.

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2. Bundesregierung: Sicherheitslage im Norden Nigerias verschlechtert sich

Menschenrechte/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Sicherheitslage in der Bundesrepublik Nigeria hat sich in den vergangenen sechs Monaten verschlechtert. Angesichts der Aktivitäten der islamistischen Terrorgruppe Boko Haram bestehe insbesondere im Norden des afrikanischen Landes eine "erhöhte abstrakte Gefährdung", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/10374) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/10264).

In der Antwort heißt es, Boko Haram bekämpfe in ihrem Bestreben, ein Kalifat zu gründen und die Scharia im Norden Nigerias ohne Einschränkungen durchzusetzen, vorrangig staatliche Institutionen oder Sicherheitskräfte in Nigeria. Unterstützer der Regierung würden ebenso angegriffen wie kritisch berichtende Medienvertreter. Boko Haram verfüge außerdem über nachweisbare Verbindungen zu al-Qaida im islamischen Maghreb. Die Regierung Nigerias, schreibt die Bundesregierung, bemühe sich, Boko Haram Einhalt zu gebieten, bislang jedoch ohne maßgeblichen Erfolg. Derzeit sei sie dabei, eine umfassendere Strategie zum Kampf gegen Boko Haram zu entwickeln.

Die angespannte Sicherheitslage im Norden Nigerias habe Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Aktivitäten in der ohnehin unterentwickelten Region, schreibt die Bundesregierung weiter. Investitionen im Norden gingen zurück, Firmen zögen aufgrund der Sicherheitsprobleme ab und Arbeitsplätze gingen verloren. Die Situation wirke sich sowohl auf die Umsetzung der nigerianischen Armutsstrategie aus als auch auf die Umsetzung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Die Entwicklung der Sicherheitssituation werde durch das Auswärtige Amt laufend überprüft, so dass gegebenenfalls notwendige Anpassungen hinsichtlich der Entwicklungszusammenarbeit vorgenommen werden könnten, betont die Bundesregierung. Aktuelle Bedrohungen von Mitarbeitern der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) oder privater Träger seien ihr derzeit aber nicht bekannt.

Weil die Bundesregierung einen Teil der von der Grünen-Fraktion erbetenen Auskünfte für geheimhaltungsbedürftig hält, erklärt sie, sie habe die entsprechenden Informationen als Verschlusssache mit dem Grad "VS-Vertraulich" eingestuft und sie in dieser Form an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt. Die entsprechenden Informationen seien nicht für die Öffentlichkeit vorgesehen. In der Begründung heißt es, dass das öffentliche Bekanntwerden der Informationen dazu führen könnte, dass nachrichtendienstliche Methoden ihre Wirksamkeit verlieren beziehungsweise ausländische Partner von der Zusammenarbeit mit der Bundesrepublik Deutschland Abstand nehmen könnten.

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3. Im Bundestag notiert: Weisungen der Bundesatomaufsicht

Umwelt/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte wissen, welche bundesaufsichtlichen Weisungen der Bundesatomaufsicht an Verwaltungsbehörden der Länder es in den vergangenen Legislaturperioden wann gab. Dies geht aus einer Kleinen Anfrage der Fraktion (17/10412) hervor. Darin betont sie, dass diese Anfrage "auf sämtliche in Frage kommenden Weisungen der Vergangenheit abzielt".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 363 - 15. August 2012 - 11:10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. August 2012