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BUNDESTAG/3417: Heute im Bundestag Nr. 422 - 27.09.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 422
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 27. September 2012 Redaktionsschluss: 10:30 Uhr

1. Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur Erweiterung des Assistenzpflegebedarfs vor
2. Linke: Assistenzpflege soll auf andere Pflegekräfte erweitert werden



1. Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur Erweiterung des Assistenzpflegebedarfs vor

Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AS) Die Möglichkeit für pflegebedürftige Behinderte, im Krankenhaus eine Assistenzpflege in Anspruch nehmen zu können, soll auf stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen ausgeweitet werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf (17/10747) vorgelegt, der vorsieht, dass Pflegekräfte von stark hilfsbedürftigen Menschen mit "einem besonderen pflegerischen Bedarf" auch in stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen aufgenommen werden können. Zudem soll für die gesamte Dauer des stationären Aufenthaltes das Pflegegeld der Pflegeversicherung weitergezahlt werden. Auch die Hilfe zur Pflege durch die Sozialhilfe soll in dieser Zeit weitergeleistet werden.

Seit 2009 haben Menschen mit einem besonderen Pflegebedarf bereits Anspruch darauf, dass sie auch im Krankenhaus von Pflegekräften betreut werden können, die sie nach den Vorschriften des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) im sogenannten Arbeitgebermodell beschäftigen. Die Praxis hat gezeigt, schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf, dass die besondere pflegerische Versorgung "während eines Aufenthalts in einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung nicht ausreichend sichergestellt ist". Nach Angaben der Sozialhilfestatistik haben im Jahr 2009 685 Personen Leistungen der Hilfe zur Pflege erhalten.

In seiner Stellungnahme spricht sich der Bundesrat diesbezüglich für eine Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) aus, wonach Pflegebedürftige für Investitionen und Maßnahmen zur Instandhaltung in Zukunft die Möglichkeit erhalten sollen, angemessene Pauschalen anrechnen zu können.

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2. Linke: Assistenzpflege soll auf andere Pflegekräfte erweitert werden

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/AS) Schwer pflegebedürftige Menschen, die in Krankenhäusern, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen zusätzlich von eigenen Pflegekräften betreut werden, sollen von diesen auch dann versorgt werden können, wenn sie nicht nach dem sogenannten Arbeitgebermodell beschäftigt sind. Das fordert Die Linke in einem Antrag (17/10784) zum vorliegenden Gesetz der Bundesregierung zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs (17/10747), der an diesem Donnerstag auf der Tagesordnung des Plenums steht. Das Gesetz regelt, dass nur Pflegekräften, die nach den Vorschriften des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) im Arbeitgebermodell beschäftigt sind, diese Pflege vornehmen können. Beim Arbeitgebermodell organisiert der Pflegebedürftige seine Assistenz selber mit einer Pflegekraft und ist nicht Kunde eines Pflegedienstes. Die Linke möchte, dass aber auch andere Pflegekräfte, die etwa für ambulante Dienste arbeiten, diese zusätzliche Pflege übernehmen können.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 422 - 27. September 2012 - 10:30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. September 2012