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BUNDESTAG/3617: Heute im Bundestag Nr. 017 - 16.01.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 017
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 16. Januar 2013 Redaktionsschluss: 09:20 Uhr

1. Änderung des Opferentschädigungsgesetzes im Interesse ehemaliger behinderter Heimkinder dringend gefordert
2. Neues Gesetz für die Konjunkturstatistik
3. Bericht zu Innovation der neuen Medien und ihrer Regulierung
4. Bundesrat verlangt Änderungen am Gemeinnützigkeitsrecht
5. Bundesregierung: Sechs Offshore-Windparks sind im Bau
6. Bundesregierung: Arzneimittelpreisverhandlungen führen zu Einsparungen der Krankenkassen
7. Regierung: Nationales Cyber-Abwehrzentrum spielt bei Bewältigung von IT-Krisen zentrale Rolle
8. Bundesregierung unterstützte 2012 über 1.400 Klimaschutzprojekte
9. Grüne fragen nach Atomhaftung in Europa



1. Änderung des Opferentschädigungsgesetzes im Interesse ehemaliger behinderter Heimkinder dringend gefordert

Petitionsausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss sieht dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf, um ehemaligen behinderten Heimkindern die Möglichkeit zu geben, Leistungen über das Opferentschädigungsgesetz (OEG) zu erhalten. Während der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.

In der Petition wird gefordert, die Einschränkungen, die Paragraf 10a des OEG auferlegen, zu überdenken und zu modifizieren. Dies sei nötig, um Menschen, die als behinderte Kleinkinder und Schulkinder in den Jahren nach 1945 bis Ende der siebziger Jahre in Heimen Opfer von Gewalt geworden seien, Hilfen über das OEG zu ermöglichen. Derzeit, so die Petenten, sei dies nur eingeschränkt möglich, da für Schäden durch Gewalttaten vor Inkrafttreten des OEG im Mai 1976 Versorgungsleistungen nur unter den in Paragraf 10a des OEG geregelten Voraussetzungen möglich seien. Diese sehen vor, dass das Opfer zum einen allein in Folge der Schädigung schwerstbeschädigt ist, zum anderen bedürftig ist und schließlich seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich des OEG hat.

Nach Ansicht des Petitionsausschusses ist "zu vermuten", dass nur wenige der Betroffenen alle drei Voraussetzungen erfüllen würden. Auf eine generelle Regelung für Leistungen über das OEG könnten sich ehemalige behinderte Heimkinder vor diesem Hintergrund nicht stützen, schreiben die Abgeordneten in der Begründung zu ihrer Beschlussempfehlung. Es sei daher notwendig, die Einschränkungen, die Paragraf 10a OEG auferlege, "zu überdenken und zu modifizieren".

Weiter wird darauf verwiesen, dass der Petitionsausschuss schon in der vergangenen Wahlperiode die Einsetzung eines Rundes Tisches Heimkinder (RTH) initiiert habe. Kernpunkt des Abschlussberichts der von der ehemaligen Bundestagsvizepräsidentin Antje Vollmer geleiteten Kommission, die sich für die Belange ehemaliger Heimkinder ohne Behinderung eingesetzt hatte, ist der Vorschlag zur Einrichtung eines Hilfsfonds in Höhe von 120 Millionen Euro, der seit 1. Januar 2012 seine Arbeit aufgenommen hat. Auch wenn sich der RTH nicht mit der Situation von Kindern und Jugendliche in Heimen der Behindertenhilfe oder Pflege befasst habe, werde im Abschlussbericht von Problemen in diesen Bereichen berichtet, schreibt der Petitionsausschuss. In einem fraktionsübergreifenden Antrag habe sich der Bundestag zudem im Juli 2011 dafür eingesetzt, auch für diese Opfergruppe Regelungen zu finden. Vor diesem Hintergrund, so heißt es in der Beschlussempfehlung, spricht sich der Petitionsausschuss dafür aus, die Empfehlungen des Abschlussberichts des RTH und des genannten Antrags in alle weiteren Überlegungen zu dem vorliegenden Anliegen einzubeziehen.

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2. Neues Gesetz für die Konjunkturstatistik

Wirtschaft und Technologie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die bisher auf Grund von EU-Recht erhobenen Daten für die Konjunkturstatistik sollen in Zukunft wieder über eine nationale Rechtsgrundlage erhoben werden. Daher hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen (17/12014) eingebracht. Das Dienstleistungskonjunkturstatistik-Gesetz (DLKonjStatG) soll die bisher nach EU-Recht nicht mögliche Untergliederung der Beschäftigtenzahlen nach Bundesländern ermöglichen. Das Gesetz entspreche bis auf geringfügige Ausnahmen dem mit dem Zweiten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft von 2007 aufgehobenem Gesetz.

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3. Bericht zu Innovation der neuen Medien und ihrer Regulierung

Bildung und Forschung/Bericht

Berlin: (hib/ROL) Nicht nur die Medienlandschaft hat sich in den vergangen Jahren grundlegend verändert, sondern auch das Medienerleben der Menschen hat sich durch die Digitalisierung der traditionellen Medien und des Internets gewandelt. Die Nutzungsangebote und Nutzungsweisen verändern sich, herkömmliche Abgrenzungen verschwimmen: Mit dem Mobiltelefon kann man fernsehen, mit dem Computer telefonieren, über den Kabelanschluss im Internet surfen, die Zeitung wird auf einem E-Book-Reader gelesen, und das Radioprogramm wird nach dem individuellen Geschmack programmiert, heißt es im Bericht des Büros für Technikfolgenabschätzung "Gesetzliche Regelungen für den Zugang zur Informationsgesellschaft" (17/11959).

Auf Anregung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Technologie hatte der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) beauftragt zu analysieren, welche Herausforderungen sich aus der Konvergenzentwicklung für die Medienpolitik ergeben. Im Mittelpunkt der Untersuchung und des nun vorliegenden Berichts steht die Frage, welche prinzipiellen Gestaltungspotenziale und -optionen es für die Politik gibt, da auch sie von diesen Dynamisierungsprozessen betroffen ist und dafür gesorgt werden muss, eine Balance zwischen Regulierung und freier Entfaltung der Marktkräfte im Medien- und Telekommunikationsbereich zu finden. Die Entwicklungen stellen den Gesetzgeber bei der Medien- beziehungsweise Telekommunikationsregulierung vor die Herausforderung, mit neuartigen Angeboten, Geräten und Nutzungsweisen Schritt zu halten und die Regulierung entsprechend anzupassen. Es geht somit im weitesten Sinne um den Zusammenhang zwischen Medieninnovation und Medienregulierung. Ziel der Medien- und Netzpolitik ist es, Barrieren für Medieninnovationen zu eliminieren und zugleich die normativen Aspekte der Anbieter- und Meinungsvielfalt in einer zunehm end konvergenten Medienwelt nicht aus den Augen zu verlieren.

Die zentralen Fragen des Berichts lauten: Welche Rolle spielen staatliche, regulatorische Vorgaben und Maßnahmen in einer Medienwelt, die zunehmend von Konvergenz geprägt ist und in der das Internet eine immer größere Bedeutung erhält? Welche prinzipiellen Gestaltungspotenziale und -optionen gibt es für die Politik? Wie können die innovationstheoretischen und praktischen Potenziale der neuen Medien zur Entfaltung gebracht werden?

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4. Bundesrat verlangt Änderungen am Gemeinnützigkeitsrecht

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat hat eine Reihe von Änderungen an dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts (17/11632) verlangt. Dabei wollen die Länder unter anderem verhindern, dass sogenannte "Verbrauchsstiftungen" zum Regelfall werden, heißt es in der als Unterrichtung (17/12037) vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates. Verbrauchsstiftungen werden nach dem Verbrauch ihres Stiftungskapitals aufgelöst. Der Bundesrat sieht die Gefahr, dass alle Stiftungen, deren Dauerhaftigkeit nicht festgestellt wird, die Rechtsfähigkeit als Verbrauchsstiftung verliehen werden muss, "ohne dass dies für Zustifter oder Spender erkennbar wäre, weil für die Stiftungen nach dem Gesetzentwurf keine Kennzeichnungspflicht besteht". Die Bundesregierung widerspricht in ihrer Gegenäußerung mit dem Hinweis, es gebe bereits jetzt Verbrauchsstiftungen, ohne dass Probleme bekannt geworden seien.

Zum Gesetzentwurf allgemein verlangen die Länder, dass die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten nicht als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gelten soll. Damit die Ehrenamtskultur keinen Schaden nehme, müsse dürfe es nicht zu einer Vermischung der Begriffe Ehrenamt und Beschäftigungsverhältnis kommen. Auch diesen Vorschlag lehnt die Bundesregierung ab

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5. Bundesregierung: Sechs Offshore-Windparks sind im Bau

Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/AS) In Deutschland befinden sich derzeit sechs Offshore-Windparks im Bau, sieben weitere in einer fortgeschrittenen Bauvorbereitung. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in einer Antwort (17/11982) auf eine Kleine Anfrage (17/11733) der SPD-Fraktion über die Perspektiven der Offshore-Windenergiebranche in Deutschland. Die Investitionen für einen Offshore-Windpark mit 80 Windenergieanlagen belaufen sich nach Angaben der Bundesregierung derzeit auf rund 1,5 Milliarden Euro. Über die Frage, welche Mehrkosten durch die Verzögerungen bei der Netzanbindung für die Betreiber von Offshore-Windparks bedeuten, kann die Bundesregierung keine Aussage machen, da diese nur auf Grundlage der jeweiligen projektspezifischen Kalkulationen und Verträge möglich sei, heißt es in der Antwort.

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6. Bundesregierung: Arzneimittelpreisverhandlungen führen zu Einsparungen der Krankenkassen

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/TVW) Durch Preisverhandlungen zwischen den Herstellern von Arzneimitteln und dem Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenkassen sind bisher rund 25 Millionen Euro eingespart worden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/12003) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/11917) mit. Gemäß § 130b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vereinbart der Spitzenverband Bund der Krankenkassen mit pharmazeutischen Unternehmern auf Grundlage des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Nutzenbewertung mit Wirkung für alle Krankenkassen Erstattungsbeträge für Arzneimittel, die keiner Festbetragsgruppe zugeordnet wurden. Der Erstattungsbetrag wird als Rabatt auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers vereinbart.

Nach Angaben der Bundesregierung sind konkrete und detaillierte Vorhersagen über die jeweiligen Beträge bzw. deren Anteile für 2013 und 2014 nicht möglich, da diese sowohl von den jeweiligen Verordnungsmengen, als auch von den Ergebnissen der Erstattungsbetragsverhandlungen nach § 130b SGB V und diese wiederum maßgeblich von den Ergebnissen der frühen Nutzenbewertung nach § 35a SGB V abhängen. Die Erstattungsbeträge nach §130b SGB V würden ab dem 13. Monat nach erstmaliger Markteinführung eines neuen Arzneimittels mit einem neuen Wirkstoff gelten. "Die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zur Abrechnung von Fertigarzneimitteln obliegt den jeweiligen Vertragspartnern", schreibt die Bundesregierung.

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7. Regierung: Nationales Cyber-Abwehrzentrum spielt bei Bewältigung von IT-Krisen zentrale Rolle

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Frage, "inwieweit ein 'Notfallplan' des Bundes für den Fall eines groß angelegten IT-Angriffs oder Störungen anderer Art" existiert, ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (17/11969) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11757). Wie die Regierung darin erläutert, setzt das IT-Krisenmanagement "auf die existierenden Mechanismen und Maßnahmen des allgemeinen Krisenmanagements". Eine zentrale Rolle bei der Bewältigung von IT-Krisen spiele dabei das Nationale Cyber-Abwehrzentrum, das IT-Vorfälle bewertet und Handlungsempfehlungen ausspricht. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unterstütze dabei.

Festgestellte groß angelegte IT-Angriffe oder Störungen anderer Art würden bewertet und Betroffene bei der Bewältigung mit konkreter technischer Hilfestellung unterstützt, schreibt die Regierung weiter. Dabei werde "mit den zuständigen Stellen in der öffentlichen Verwaltung, den kritischen Infrastrukturen, der Wirtschaft und den Bürgern jeweils geeignet zusammengearbeitet". Die Reaktionsfähigkeit zur Krisenbewältigung werde von der Bundesverwaltung in Zusammenarbeit mit den Ländervertretungen regelmäßig geübt. Das BSI arbeitet den Angaben zufolge "bereits seit 2007 auf kooperativer Basis mit zahlreichen Vertretern kritischer Infrastrukturen zusammen, übt regelmäßig die Abwehr von IT-Sicherheitsvorfällen und Kommunikationswege und erarbeitet mögliche Krisenreaktionsmaßnahmen".

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8. Bundesregierung unterstützte 2012 über 1.400 Klimaschutzprojekte

Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/AS) Die Bundesregierung hat im Jahr 2012 insgesamt 1.414 Projekte im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) gefördert. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (17/12021) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/11771) hervor. Im Jahr 2011 waren es insgesamt 1.229 Projekte gewesen. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 (gegenüber 1990) die Treibhausgasemissionen in Deutschland um 40 Prozent zu senken. Daher werden seit dem Jahr 2008 kommunale Klimaschutzprojekte im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative finanziell unterstützt.

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9. Grüne fragen nach Atomhaftung in Europa

Umwelt/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AS) Die Atomhaftung in Europa ist Thema einer Kleinen Anfrage (17/12025) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin fragen die Abgeordneten, welche Staaten Vertragsparteien des Pariser Abkommens, des Brüsseler Zusatzabkommens und des Wiener Abkommens sind. Hintergrund der Anfrage ist, dass Atomhaftung und Deckungsvorsorge in Europa trotz verschiedener Abkommen noch immer sehr unterschiedlich geregelt sind. Für Anfang Oktober 2012 hat Energiekommissar Günther Oettinger angekündigt, Vorschläge für die Frage von Versicherungen und Haftung im Nuklearbereich vorzulegen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 017 - 16. Januar 2013 - 09:20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Januar 2013