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BUNDESTAG/3738: Heute im Bundestag Nr. 138 - 13.03.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 138
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 13. März 2013 Redaktionsschluss: 14:40 Uhr

1. Weniger Neuverschuldung geplant 2. Opposition warnt vor Privatisierung der Wasserversorgung 3. SPD will Fachhochschulen fördern 4. Keine Mehrheit für Entgeltgleichheitsgesetz 5. Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien bleiben erhalten



1. Weniger Neuverschuldung geplant

Haushaltsausschuss

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung will im kommenden Jahr die Nettoneuverschuldung auf 6,4 Milliarden Euro (2013: 17,1 Milliarden Euro) senken. Im Jahr 2015 will der Bund keine neuen Schulden machen. Das geht aus den Eckwerten des Bundeshaushalts 2014 unter des Finanzplans bis 2017 hervor, die Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) am Mittwochmittag im Haushaltsausschuss vorstellte. Das Bundeskabinett hatte die entsprechende Vorlage am Morgen verabschiedet.

Danach sollen auch die Ausgaben des Bundes nach 302 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 296,9 Milliarden Euro fallen. Für 2015 sind Ausgaben von 299,2 Milliarden Euro vorgesehen. Nach 303,4 Milliarden Euro im Jahr 2016 sollen 2017 die Ausgaben 308,7 Milliarden Euro betragen.

Minister Schäuble wies darauf hin, die vorgesehene Nettokreditaufnahme von 6,4 Milliarden Euro sei so gering wie zuletzt vor 40 Jahren. Außerdem komme der Bund schon im kommenden Jahr ohne "strukturelle" Neuverschuldung (neue Schulden abzüglich konjunktureller Sondereinflüsse und Zahlungen an den ESM) aus. "Dies ist ein Erfolg unserer nachhaltiger Finanzpolitik", sagte Schäuble weiter. Diese zeichne sich besonders dadurch aus, dass steigende Steuereinnahmen nicht für Mehrausgaben genutzt würden.

Der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Norbert Barthle, sprach von "beeindruckend guten Zahlen". Es sei gelungen, dass strukturelle Defizit von 46 Milliarden Euro zu Beginn dieser Legislaturperiode auf Null zu senken. Die Sozialversicherungen seien weiterhin solide finanziert, obwohl im kommenden Jahr der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds um 3,5 Milliarden Euro reduziert werden solle. Der haushaltspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Otto Fricke, wies darauf hin, dass in diesem Bereich keine Leistungen gekürzt werden würden sondern lediglich die Zuschüsse. Mit diesem Haushalt werde die Verantwortung auch für die künftigen Generationen wahrgenommen, betonte er.

Carsten Schneider, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, hielt die Neuverschuldung für "zu hoch". Die gestiegenen Steuereinnahmen hätten genutzt werden müssen, um die Neuverschuldung weiter zu reduzieren. Er hielt die Kürzung am Gesundheitsfonds für einen Griff in die Sozialkassen. Eine Alternative wäre gewesen, die Beiträge zu senken. Auch die Investitionen seien zu gering. So leide der Verkehrsetat seit Jahren unter einer Unterfinanzierung. Trotzdem müsse nun weiter wegen der Finanzierung des Betreuungsgeldes gespart werden. "Das ist ein Witz", sagte Schneider.

Die haushaltspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Gesine Lötzsch, erinnerte daran, dass vor Wahlen Finanzminister gerne eine "schwarze Null" ankündigen würden. Sie warf der Regierung ein soziales Ungleichgewicht vor. Den Vermögenden werde gegeben und denjenigen, die weniger zum Leben hätten, genommen. Deshalb schlug sie die Einführung einer Vermögenssteuer und die Erhöhung des Spitzensteuersatzes vor.

Auch Priska Hinz, haushaltspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, kritisierte die Einsparungen bei den Sozialversicherungen. Diese würden sich in diesem und im kommenden Jahr auf insgesamt zehn Milliarden Euro summieren. Ein zu hoher Überschuss in der Sozialversicherung müsse den Beitragszahlern zurückgegeben werden und nicht den Steuerzahlern. Zudem kritisierte sie, dass die Energiewende auch in den vorliegenden Eckpunkten nicht finanziert werde.

Die Eckwerte bilden die Grundlage für den Haushaltsentwurf 2014, den das Kabinett im Juni verabschieden will. Da im September der Bundestag neu gewählt wird, kann der Entwurf im September nur in erster Lesung beraten werden. Die kommende Regierung wird einen überarbeiteten Entwurf einbringen, der voraussichtlich ab Februar kommenden Jahres beraten wird.

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2. Opposition warnt vor Privatisierung der Wasserversorgung

Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Berlin: (hib/HLE) Die Auswirkungen der geplanten EU-Konzessionsrichtlinie auf die deutsche Wasserversorgung sind von den Oppositionsfraktionen und der Bundesregierung völlig unterschiedlich beurteilt worden. In die kritischen Stimmen reihte sich in einer Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie am Mittwoch auch die CDU/CSU-Fraktion ein, die der EU-Kommission unter anderem vorwarf, mit dem Richtlinien-Entwurf die Interessen französischer Großkonzerne im Blick zu haben.

In einem Bericht der Bundesregierung für den Ausschuss heißt es, die Kommunen könnten auch in Zukunft öffentliche Aufgaben wie die Wasserversorgung selbst wahrnehmen. "Es gibt keinen Zwang zur Privatisierung - weder direkt noch indirekt", so die Regierung. Es bleibe auch weiterhin möglich, dass Städte und Gemeinden die Wasserversorgung gemeinsam organisieren. Eine Pflicht, private Wasserversorger einschalten zu müssen, gebe es nicht. Wenn Kommunen entscheiden würden, private Anbieter einzubeziehen, sei aber eine öffentliche Ausschreibung erforderlich. Angesichts der Bedenken aus Deutschland habe EU-Binnenmarktkommissar Barnier einen neuen Vorschlag angekündigt, der den deutschen Mehrspartenstadtwerken zugute kommen solle.

Die SPD-Fraktion sagte an die Adresse der Bundesregierung, sie solle zur Kenntnis nehmen, dass diese Richtlinie in Deutschland nicht gewollt sei. Der Darstellung der Regierung zum Inhalt der Richtlinie wurde massiv widersprochen. Über einen Umweg könne es zur Privatisierung der gesamten Wasserversorgung einer Kommune kommen. Selbst wenn die Stadtwerke zu 80 Prozent der Kommune gehören würden, müsse die Konzession für die Wasserversorgung ausgeschrieben werden. "Dann wird es gefährlich", warnte ein Sprecher der SPD-Fraktion.

Nach Angaben der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen könnten etwa 400 von insgesamt 800 Stadtwerken von der Richtlinie und dem Zwang zur Ausschreibung betroffen sein. Auch Barniers Änderungsvorschlag werde nichts bringen. Die Richtlinie müsse gestoppt werden, verlangte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Falls das nicht möglich sei, müsse die Wasserversorgung aus dem Geltungsbereich ausgeklammert werden. Auch die Linksfraktion wandte sich gegen die Richtlinie. Die Gefahr, dass es über die Ausschreibungen zu einer Vergabe an Großkonzerne kommen könne, sei da.

Die CDU/CSU-Fraktion stellte fest, unter Subsidiaritätsaspekten wäre dies kein Thema für Brüssel gewesen. Diese Äußerung stieß aber auf Widerspruch der Bundesregierung, deren Vertreter das Vergaberecht als Kompetenz der EU darstellte: "Das können die machen." Nach Ansicht der CDU/CSU ist die Richtlinie nach schwierigen Verhandlungen jetzt erträglich. Die aufgeregte Diskussion habe aber zu Skepsis bei den Bürgern gegen Brüssel geführt, sagte ein Sprecher an die Adresse der EU-Kommission.

Die FDP-Fraktion warnte vor zu pauschalen Betrachtungen. Es gebe viele Bereiche, wo privatisiert werden könne. Wasser sei schwierig, weil es sich um ein natürliches Monopol handele. Wasser sei daher wenig bis gar nicht für Ausschreibungen geeignet. Aber keine Gemeinde werde durch die Richtlinie gezwungen, ihre Wasserversorgung zu privatisieren, erklärte ein Sprecher der FDP-Fraktion.

Der Ausschussvorsitzende Ernst Hinsken (CDU/CSU) appellierte an die Fraktionen, bei den weiteren Beratungen zu einer gemeinsamen Haltung zu finden.

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3. SPD will Fachhochschulen fördern

Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Berlin: (hib/ROL) Auch wenn die Rolle der rund 200 Fachhochschulen für die Lehre in Deutschland unumstritten ist, würden die Fachhochschulen trotz ihrer anwendungsorientierten Forschung in der Debatte über den Hochschul- und Innovationsstandort Deutschland zu wenig wahr genommen werden. Das sagte der Vertreter der SPD am Mittwochvormittag im Ausschuss für Bildung und Forschung im Berliner Paul-Löbe-Haus. Mit ihrem Antrag "Starke Fachhochulen für Innovationen in Gesellschaft und Wandel" (17/9574) will die SPD die Fachhochschulen stärker fördern und ihre Bedeutung auch politisch unterstreichen.

Der Vertreter der SPD forderte den Haushaltstitel "Forschung an Fachhochschulen" um 20 Millionen Euro pro Jahr zu erhöhen, um dem wachsenden Förderbedarf angemessen Rechnung tragen zu können. Ferner bemängelte er die Fokussierung der Fachhochschulen auf die sogenannten MINT-Fächer, also die Fächer aus den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik. Zudem sei in der Anhörung des Ausschusses am 29. Februar 2012 von den geladenen Sachverständigen bemängelt worden, dass die Bundesregierung die Forschung an Fachhochschulen seit Jahren zu zögerlich fördere. Die geringe Erfolgsquote für die Antragsteller von unter 13 Prozent bei gleichzeitig hohen Bewertungen der Anträge führe zudem zu erheblichen Frustrationen bei den Wissenschaftlern. Die SPD ficht für die Idee, in Zukunft kooperative Promotionsvorhaben zwischen Fachhochschulen und Universitäten zuzulassen. Ferner soll der Bund zeitliche Forschungsprofessuren unterstützen.

Der Vertreter der Unionsfraktion sagte: "Das ist alter Wein in neuen Schläuchen." Seine Fraktion lehne den Antrag und die darin geforderte Erhöhung der Mittel ab. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung habe seinen Etat für Fachhochschulen von 28 Millionen Euro im Jahr 2006 auf 128,3 Millionen Euro heute erhöht.

Auch die FDP lehnte den Antrag ab, wobei der Vertreter der Fraktion den darin enthaltenen Vorschlag des kooperativen Promotionsansatzes lobte. Gleichwohl kritisierte er den Antrag ganz grundsätzlich. Der sei handwerklich unsauber gearbeitet.

Die Linke begrüßte grundsätzlich den Antrag, da die Fachhochschulen besser ausgestattet werden müssten. Der Linken gingen die Forderungen jedoch nicht weit genug: Der Antrag bleibe auf halber Strecke stehen und deshalb würde sich die Linke enthalten.

Zustimmung fand der Antrag der Sozialdemokraten bei den Grünen. Viele Punkte aus der Anhörung seien im Antrag aufgenommen worden. Es sei sehr bedauerlich, dass viele Projekte des Bundes die Fachhochschulen gar nicht erreichen würden.

Für die Bundesregierung machte der zuständige Staatssekretär deutlich, dass die Fachhochschulen auch bei der Regierung große Wertschätzung genießen würden. Die meisten Absolventen einer Fachhochschule hätten kein Problem, nach ihrem Abschluss sofort einen Arbeitsplatz zu finden. Gleichwohl seien viele Forderungen im Antrag bereits erreicht oder würden gerade umgesetzt werden. Zudem wies der Staatssekretär darauf hin, dass gerade erst im vergangenen Monat vom Bund die "Förderung von strategischen Investitionen an Fachhochschulen" aufgelegt worden sei. Damit sollen die Fachhochschulen in die Lage versetzt werden, technische, forschungsbezogene Geräte anzuschaffen und so ihre Potenzial in der Forschung zu nutzen und Ergebnisse umzusetzen.

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4. Keine Mehrheit für Entgeltgleichheitsgesetz

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Berlin: (hib/AW) Die SPD-Fraktion ist mit ihrem Entwurf eines Entgeltgleichheitsgesetzes (17/9781) im Familienausschuss gescheitert. Der Ausschuss lehnte die Gesetzesinitiative am Mittwoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion ab. Angenommen wurde hingegen der gemeinsame Antrag der Koalitionsfraktionen (17/12483), in dem Union und FDP sich für freiwillige Regelungen in der Wirtschaft und zwischen den Tarifparteien zum Abbau der Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen aussprechen.

Nach Ansicht der drei Oppositionsfraktionen reichen Appelle an die Wirtschaft zum Abbau der Lohnlücke zwischen Männern und Frauen nicht mehr aus. Die SPD verwies in der Sitzung des Ausschusses darauf, dass Deutschland mit einer Lohnlücke von 22 Prozent deutlich über dem Durchschnitt von 16 Prozent in der Europäischen Union liege. In den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern sei die Lohnlücke mit 27 und 26 Prozent noch größer. In ihrem Gesetzentwurf fordert die SPD unter anderem die Einrichtung von Prüfinstanzen zur Aufdeckung von Lohndiskriminierungen. Linke und Grüne schlossen sich der Forderung nach gesetzlichen Vorgaben zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit an. Sie kritisierten allerdings, dass die SPD kein Verbandsklagerecht in den Gesetzentwurf aufgenommen habe, um wirkungsvoller gegen Lohndiskriminierungen vorgehen zu können.

Union und FDP wiesen die Forderungen nach gesetzlichen Vorgaben entschieden zurück. Der Hauptgrund für die große Lohnlücke seien nicht unterschiedliche Löhne für gleiche Arbeit sondern schwangerschafts- und familienbedingte Karriereunterbrechungen bei den Frauen. Zudem würden Frauen häufiger schlechter bezahlte Berufe ergreifen und häufiger in Teilzeit arbeiten. Diese Probleme ließen sich nicht durch Gesetze lösen, sondern nur durch einen Umdenkprozess. Frauen müsse in den Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt werden, nach einer Teilzeitbeschäftigung wieder Vollzeit arbeiten zu können. Der Gesetzentwurf der SPD stelle zudem einen Eingriff in die Tarifautonomie dar und verursache einen erheblichen bürokratischen Aufwand, der in keinem Verhältnis zum zu erwartenden Nutzen stehe.

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5. Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien bleiben erhalten

Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/JBB) Die von der Bundesregierung festgesetzten Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien bleiben auch nach dem Vorschlag von Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU), eine sogenannte Strompreis-Sicherung in das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) einzubinden, weiterhin erhalten. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/12503) auf eine Kleine Anfrage (17/12323) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Diese hatten sich darin nach den Auswirkungen der Vorschlags von Bundesumweltminister Altmaier auf die Ausbauziele der Bundesregierung für erneuerbare Energien erkundigt. Laut Bundesregierung sind die Vorschläge Altmaiers als Grundlage für einen "Diskussionsprozess" zu betrachten, der zusammen mit dem Ländern in einer Arbeitsgruppe geführt wird. Nach Abschluss der Gespräche soll ein Gesetzesentwurf zur Änderung des EEG erarbeitet werden. Insofern könnten auch noch keine genauen Angaben für die Ausbauziele im Stromsektor für die Jahre 2020, 2030, 2040 und 2050 genannt werden, der Ausbau hänge stark von der "erforderlichen grundlegenden EEG-Reform und der Weiterentwicklung der sonstigen Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien und den Strommarkt insgesamt" ab.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 138 - 13. März 2013 - 14:40 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. März 2013