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BUNDESTAG/3802: Heute im Bundestag Nr. 202 - 16.04.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 202
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 16. April 2013 Redaktionsschluss: 12:10 Uhr

1. Fachgespräch über ökologische Durchlässigkeit der Donau
2. KfW-Gesetz soll geändert werden
3. Kommunen können Wasserversorgung selbst wahrnehmen
4. Bundesregierung: 2013 werden mehr als 182 Millionen CO2-Zertifikate versteigert
5. Bundesregierung will keine Prüfpflicht für KFZ-Klimaanlagen mit Kältemittel R1234yf
6. Bundesregierung will schnelle Ratifizierung der zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls
7. Im Bundestag notiert: Steuergestaltungsmodell "Goldfinger"



1. Fachgespräch über ökologische Durchlässigkeit der Donau

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Berlin: (hib/AS) Die Donau ist als zweitlängster Fluss Europas eine der bedeutendsten Wasserstraßen und verfügt trotz menschlicher Eingriffe über eine vielseitige Flora und Fauna - darunter auch zahlreiche Fischarten. Am Beispiel des Stör befasst sich der Umweltausschuss am Mittwoch, den 17. April 2013 von 11.00 bis 13.00 Uhr mit der Frage der ökologischen Durchgängigkeit der Donau. Störe leben im Schwarzen Meer, schwimmen jedoch zum Laichen hunderte Kilometer die Donau hinauf. Die Fische gelten als wichtiges Qualitätsmerkmal für den Zustand des Flusses. Durch Kraftwerksprojekte wurde ihre Wanderung zu den Laichplätzen unterbrochen.

Das Fachgespräch findet im Paul-Löbe-Haus im Sitzungssaal E 700 statt. Folgende Sachverständige wurden dazu eingeladen: Ministerialdirigent Fritz Holzwarth, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Florian Ballnus, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit sowie Jörn Gessner, Leibnitz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei.

Interessierte Besucher werden gebeten, sich beim Umweltausschuss mit Angabe ihres Namens und ihres Geburtsdatums unter: umweltausschuss@bundestag.de anzumelden und zum Termin ihren Personalausweis mitzubringen.

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2. KfW-Gesetz soll geändert werden

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Das Bundesfinanzministerium soll im Benehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium in Zukunft per Rechtsverordnung festlegen können, welche bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften bei der staatlichen Förderbank KfW anzuwenden sind. In einem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (17/13061) heißt es, die KfW unterliege nicht dem Kreditwesengesetz, weil sie ein besonderes Geschäftsmodell habe, einen gesetzlich festgelegten staatlichen Auftrag verfolge und daher grundsätzlich nicht mit anderen Kreditinstituten vergleichbar sei. Außerdem sei sie von der Vorschriften der europäischen Bankenrichtlinie ausgenommen. Zwar halte die KfW bereits heute wesentliche Aufsichtsvorschriften freiwillig ein, aber es gebe "ein Bedürfnis, rechtsverbindlich und transparent festlegen zu können, welche bankenaufsichtlichen Standards für die KfW entsprechend gelten. Dabei müsse auch weiterhin die besondere Rolle der KfW berücksichtigt werden, schreibt die Regierung. Der Entwurf wurde bereits inhaltsgleich von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP (17/12815) eingebracht.

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3. Kommunen können Wasserversorgung selbst wahrnehmen

Wirtschaft und Technologie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Kommunen können auch künftig öffentliche Aufgaben wie beispielsweise die Wasserversorgung selbst wahrnehmen. "Es gibt durch die Richtlinie kleinen Zwang zur Beauftragung Dritter", heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/12944) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/12494) zur EU-Vergaberechtsrichtlinie und zur kommunalen Daseinsvorsorge. Darin versichert die Bundesregierung, es werde auch weiterhin möglich bleiben, die Wasserversorgung gemeinsam durch mehrere Kommunen zu organisieren. "Nur wenn Kommunen entscheiden, zur Erbringung der ihnen obliegenden Leistungen Dritte einzubeziehen, ist grundsätzlich eine öffentliche Ausschreibung erforderlich, betont die Bundesregierung. Für deutsche Mehrspartenstadtwerke sei außerdem ein Kompromiss angekündigt worden.

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4. Bundesregierung: 2013 werden mehr als 182 Millionen CO2-Zertifikate versteigert

Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/AS) Im Jahr 2013 sollen insgesamt 182 560 000 CO2-Zertifikate versteigert werden. Diese Zahl nennt die Bundesregierung in einer Antwort (17/12430) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/12258) über die Krise des Emissionshandels. Dabei erkundigen sich die Grünen nach dem Scheitern einer Auktion von CO2-Rechten an der Leipziger Energiebörse am 18. Januar 2013. Dort sollten nach Auskunft der Bundesregierung 4.020.000 Emissionszertifikate versteigert werden. Die Auktion wurde jedoch annulliert, weil die europäische Auktionsverordnung einen Sicherungsmechanismus vorsehe, der unter anderem dafür sorgen solle, dass die Bieter einen gerechten Preis für die Zertifikate zahlen. Die für den 18. Januar zur Versteigerung vorgesehenen Zertifikate seien daher auf die vier nachfolgenden Auktionstermine verschoben worden.

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5. Bundesregierung will keine Prüfpflicht für KFZ-Klimaanlagen mit Kältemittel R1234yf

Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/AS) Die Bundesregierung will keine Prüfpflicht für Leckagen aus Klimaanlagen mit dem Kältemittel R1234yf einführen. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (17/12566) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12322) über mögliche Gefährdungen durch das KFZ-Kältemittel R1234yf. Zur Begründung erklärt sie, dass die Überwachung von Leckagen aus Klimaanlagen, die mit R1234yf befüllt seien, im Gegensatz zu Anlagen, in denen R134 verwandt werde, nicht klimarelevant sei.

Die Bundesregierung geht davon allerdings davon aus, dass bei der Verwendung von R1234yf als Kältemittel für Kfz-Klimaanlagen Belastungen für die Umwelt zu erwarten seien. Studien hätten gezeigt, dass es nach dem Zerfall von R1234yf zu einer Erhöhung von Trifluoressigsäure (TFA) komme. Sie mache sich insbesondere in Gewässern bemerkbar, weil TFA im Wasser nur langsam abgebaut werde. Bei einer breiteren Verwendung von R1234yf sei daher mit "einem Anstieg von TFA in der Atmosphäre und einem verstärkten Eintrag in Meere sowie Böden und Oberflächengewässer zu rechnen", erklärt die Bundesregierung weiter. Mögliche Umweltauswirkungen der Stoffe seien auch Gegenstand einer laufenden Evaluierung im Rahmen der europäischen Chemikalienrichtlinie REACH.

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6. Bundesregierung will schnelle Ratifizierung der zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls

Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/AS) Die Bundesregierung hat sich für eine rasche Ratifizierung der zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls zum Klimaschutz ausgesprochen. Der entsprechende Gesetzentwurf zu Ratifizierung könne dem Parlament aber aufgrund der Bundestagswahl und dem damit geltenden Grundsatz der Diskontinuität - wonach Gesetze, die in der Legislaturperiode nicht abgeschlossen werden konnten, dem neuen Parlament zur Entscheidung vorgelegt werden - aber erst nach dem 22. September zugeleitet werden. In einer Antwort (17/12976) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/12799) erklärt die Regierung, dass die Ratifizierung der zweiten Verpflichtungsperiode, die von 2013 bis 2020 angesetzt ist, "so schnell wie möglich" durchgeführt werden" solle.

Die Arbeiten für das entsprechende Gesetz hätten bereits begonnen. Dafür müsse aber noch die Entscheidung der EU und ihrer Mitgliedstaaten abgewartet werden. Die Regierung schreibt dazu weiter, dass sich die EU und ihre Mitgliedstaaten verpflichtet hätten, im Vergleich zu 1990 nur noch 80 Prozent der Treibhausgasemissionen zu emittieren. Die EU hat in Kyoto erklärt, ihre Verpflichtungen gemeinsam erfüllen zu wollen. Es sei aber möglich, dass einzelne Mitgliedstaaten eine geringere Verpflichtung als 80 Prozent übernähmen.

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7. Im Bundestag notiert: Steuergestaltungsmodell "Goldfinger"

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Nach dem Steuergestaltungsmodell "Goldfinger" erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (17/12991). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, welchen Urteile es zu dem Steuergestaltungsmodell gibt und welche Haltung die Bundesregierung dazu einnimmt. Im Vorwort zur Kleinen Anfrage erläutert die Fraktion, dass dieses Steuergestaltungsmodell durch den An- und Verkauf von Gold über ausländische Personengesellschaften umgesetzt werde.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 202 - 16. April 2013 - 12:10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. April 2013