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BUNDESTAG/3858: Heute im Bundestag Nr. 258 - 13.05.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 258
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 13. Mai 2013 Redaktionsschluss: 15:20 Uhr

1. Gesundheitsministerium sieht keinen Grund für Abschaffung der Refinanzierungsklausel in Hausarztverträgen
2. Sachverständige begrüßen Gesetz zum Apothekennotdienst
3. Bei Software das Urheberrecht verteidigen
4. Rechtliche Gleichstellung vollenden
5. Im Bundestag notiert: Datenbankgrundbuch
6. Im Bundestag notiert: Handelsgesetzbuch
7. Im Bundestag notiert: Zentralregister
8. Im Bundestag notiert: Aufsichtsräte



1. Gesundheitsministerium sieht keinen Grund für Abschaffung der Refinanzierungsklausel in Hausarztverträgen

Petitionsausschuss

Berlin: (hib/HAU) Die in Paragraf 73b Abs. 5a des SGB V enthaltene Klausel, wonach Mehrleistungen von Hausärzten nur vergütet werden, wenn entsprechende Einsparungen durch die Ärzte erfolgen, stellt kein Hindernis für "das gute Instrument der Hausarztverträge dar". Diese Ansicht vertrat der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Thomas Ilka, am Montagnachmittag vor dem Petitionsausschuss. Die Tatsache, dass es weit über 400 Hausarztverträge gebe, zeige, "dass das Instrument funktioniert", sagte der Staatssekretär. Die mit der Klausel vorgesehene Stärkung der Wirtschaftlichkeit habe nichts damit zu tun, dass der Patient nicht mehr im Mittelpunkt der Versorgung stehe. "Es geht eben immer um eine Balance", sagte Ilka. Er betonte, dass aus Sicht des BMG keine Initiative zur Abschaffung der Klausel geplant sei.

Eine solche Abschaffung "noch in dieser Legislaturperiode" fordert hingegen der Bayrische Hausärzteverband. "Diese aus ethischen Gründen abzulehnende Refinanzierungsklausel würde das Ende der hausarztzentrierten Versorgung bedeuten", urteilte Verbandspräsident Dieter Geis vor dem Ausschuss. Angesichts eines zunehmenden Hausärztemangels in Deutschland sei es richtig, auf Hausarztverträge zu setzen. Damit könne man eine hohe Qualität für die Patienten und zugleich eine angemessenes und sicheres Honorar für die Ärzte garantieren. Die Streichung der Refinanzierungsklausel sei jedoch wichtig, um den Vertragspartnern den vollen Handlungsspielraum zurück zu geben. Was die Einsparungen angeht, so sei auch nicht klar, wo diese erfolgen sollten. "Die Zitrone ist schon ausgequetscht", sagte Geis mit Blick auf die ohnehin schon festgeschriebenen Verpflichtungen zur Einsparung auf dem Medikamentensektor. Der Verbandsvertreter verwies zudem auf Prognosen, wonach im Jahr 2020 bis zu 7.000 Hausarztpraxen fehlen würden. Dem müsse entgegengesteuert werden, forderte er.

BMG-Staatssekretär Ilka machte deutlich, dass die Bundesregierung zu diesem Zweck schon verschiedene Maßnahmen beschlossen habe. So habe man im Versorgungsstrukturgesetz Möglichkeiten geschaffen, um eine stärkere Regionalisierung der Entscheidungen zu ermöglichen. "Das geschah vor allem mit Blick auf die Unterschiede von Stadt und Land", erläuterte Ilka. Zudem gebe es an immer mehr Universitäten Bestrebungen, den Hausarztberuf stärker in den Fokus zu rücken. Der Staatssekretär trat auch der unter anderem von dem Petenten geübten Kritik an der Abschaffung der Praxisgebühren entgegen. Diese habe die Erwartungen nicht erfüllt, sagte Ilka.

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2. Sachverständige begrüßen Gesetz zum Apothekennotdienst

Ausschuss für Gesundheit (Anhörung)

Berlin: (hib/SUK) Die Pläne der Koalition, die Notdienste der Apotheken über einen Zuschlag zu honorieren und damit die Versorgung mit Arzneimitteln sicherzustellen, stoßen bei Experten auf Zustimmung. Dies wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am Montag, 13. Mai 2013, deutlich. Thema der Anhörung waren verschiedene Gesetzentwürfe der Koalition zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (17/13083) und zur Sicherstellung des Apothekennotdienstes (17/13081) sowie ein Antrag der SPD zur Versorgung mit Arzneimitteln (17/12847).

Der Geschäftsführer der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Sebastian Schmitz, zeigte sich mit dem Gesetzentwurf zum Apothekennotdienst "sehr einverstanden" und prognostizierte, dieser werde sein Ziel erreichen. Es sei sinnvoll, die Mittel an die zu verteilen, "die den Notdienst leisten". Der Einzelsachverständige Karl-Dieter Voß stellte fest, ein Start des geplanten Fonds zum 1. Juli wäre kaum möglich gewesen, der nun geplante Starrtermin 1. August sei "auch noch ambitioniert, ist aber zu schaffen".

Für den GKV Spitzenverband erklärte Antje Haas, es sei "ein Webfehler" des Entwurfs, dass die Nachtgebühr von 2,50 Euro bestehen bleiben solle. Dies betonte auch ihr Kollege Johann-Magnus von Stackelberg. Er halte zudem die Abwicklung des Zuschusses über einen Fonds für einen hohen bürokratischen Aufwand und schlage vor, dass der Großhandel die Abwicklung der Zuschläge organisieren solle.

Für den Verband der Privaten Krankenversicherung gab Volker Leienbach zu bedenken, mit dem geplanten Modell würde "erstmals nicht die tatsächlich erbrachte Leistung bezahlt, sondern deren Bereitstellung". Wenn dabei die Nachtzuschläge erhalten blieben und gleichzeitig eine Zahlung von 16 Cent pro abgegebener Packung zu zahlen sei, würden so "zwei Stränge parallel" genutzt - man solle sich für einen entscheiden. Leinbach sagte, der Weg über den Fonds sei "insgesamt sachgerecht", alle anderen Alternativen seien "deutlich bürokratielastiger". Er plädierte dafür, die Abwicklung des Notdienstes und seine Finanzierung in der Sphäre der Apothekerschaft zu belassen.

Für heftigen Widerspruch sorgten die Pläne von Union und FDP, nach denen die Vergütungen von Kassen- und KV-Vorständen künftig von den Aufsichtsbehörden vor Vertragsabschluss geprüft und genehmigt werden sollen und "angemessen" zu sein haben. Dagegen protestierte für den GKV-Spitzenverband Johann-Magnus von Stackelberg. Er verstehe nicht, warum eine solche Regelung getroffen werde und rate, davon "die Finger" zu lassen. Damit werde in die Selbstverwaltung eingegriffen und die Personalauswahl behindert. Bislang hätten die GKV-Verträge keinen Grund zur Beanstandung gegeben. Er frage sich: "Warum machen Sie das dann?"

Der SPD-Vorschlag, ein zentrales Melderegister für Arzneimittellieferengpässe in die Wege zu leiten, wurde vor allem von den Vertretern aus der Apothekerschaft begrüßt. Markus Müller, Vizepräsident des Bundesverbands Deutscher Krankenhausapotheker, sagte aber, dieser Vorschlag sei nur zielführend, wenn die Meldung auch verpflichtend wäre. Auch ein Vertreter der Deutschen Gesellschaft für onkologische Pharmazie betonte, es sei "ein großer Schritt" vorwärts, dass diese Listung "überhaupt zustande gekommen" sei. Viele Menschen würden die Dramatik der Situation nicht sehen. durch Lieferengpässe könne es dazu kommen, dass bei vielen Kranken Therapien nicht durchgeführt werden könnten.

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3. Bei Software das Urheberrecht verteidigen

Recht/Antrag

Berlin: (hib/KOS) Sorge über die Wettbewerbsfähigkeit und die Entwicklungsmöglichkeiten von Softwarefirmen äußern CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen in einem gemeinsamen Antrag (17/13086). Diesen Unternehmen drohen aus Sicht der vier Fraktionen Gefahren durch eine zunehmende Patentierung von Computerprogrammen, die vom Europäischen Patentamt (EPA) betrieben und durch Urteile des Bundesgerichtshofs befördert werde. Mittlerweile liege die Zahl solcher EPA-Patente bei Software nach Schätzungen "im hohen fünfstelligen Bereich". Kritisiert wird, dass diese fortschreitende Patentierung von Computerprogrammen die eigentlich durch das Urheberrecht gewährleisteten wirtschaftlichen Verwertungsrechte von Softwarefirmen unterlaufe. Faktisch würden solche Betriebe die "urheberrechtlich vorgesehenen Verwertungsrechte an ihren selbst geschaffenen Computerprogrammen" verlieren und seien obendrein unkalkulierbaren Kosten- und Haftungsrisiken ausgesetzt. Dies werde "Monopolisierungstendenzen" in der Softwarebranche mit ungünstigen Auswirkungen auf die Innovationsdynamik in diesem Sektor nach sich ziehen. Da das Urheberrecht garantiere, dass Softwareentwicklern die wirtschaftlichen Erträge ihrer Programme zuflössen, zielt der Antrag auf eine spürbare Eindämmung des Patentschutzes in diesem Bereich. Ausnahmen von der Regel, dass Computerprogramme von einer Patentierbarkeit auszunehmen seien, müssten sich wenige Fälle beschränken. Im Detail fordern die vier Fraktionen u.a., dass der Patentschutz Open-Source-Projekte nicht beeinträchtigen dürfe.

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4. Rechtliche Gleichstellung vollenden

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/KOS) Die volle Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft im Adoptions- und Steuerrecht sowie in mehreren Gesetzen wie etwa in der Zivilprozessordnung, in der Insolvenzordnung, im Beruflichen Rehabilitierungsgesetz oder im Strafgesetzbuch fordern die Grünen in einem Gesetzentwurf (17/12676). In der Vorlage heißt es, die durch das Lebenspartnerschaftsgesetz beabsichtigte rechtliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Ehepaaren sei zwar in weiten Teilen des Rechts nachvollzogen worden. Trotzdem seien gleichgeschlechtliche Paare in einer Reihe von Rechtsbereichen noch immer gegenüber Ehepaaren benachteiligt, kritisiert die Fraktion. Dies betreffe das Steuer- und das Adoptionsrecht sowie rund 100 sonstige Regelungen.

Aus Sicht der Grünen werden die im Gesetzentwurf für gleichgeschlechtliche Paare vorgeschlagenen Regelungen zu Mindereinnahmen bei den Steuern führen: "Diese sind jedoch nur in geringem Umfang zu erwarten und sollten sich im zweistelligen Millionenbereich bewegen."

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5. Im Bundestag notiert: Datenbankgrundbuch

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/KOS) Vor allem zur Verbesserung des elektronischen Rechtsverkehrs soll das Grundbuchwesen weiter modernisiert werden. Dies ist das Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung (17/12635). Im Mittelpunkt steht die Umstellung des elektronischen Grundbuchs auf eine "strukturierte Datenhaltung". Ein solches Datenbankgrundbuch werde zu einer effizienteren Einbindung des Grundbuchs in den elektronischen Rechtsverkehr führen und neue Recherche- wie Auskunftsmöglichkeiten eröffnen.

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6. Im Bundestag notiert: Handelsgesetzbuch

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/KOS) Auf eine Senkung der Mindestordnungsgelder für Kleinstkapitalgesellschaften und kleine Kapitalgesellschaften im Falle von Verstößen gegen Offenlegungspflichten zielt ein Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP (17/13221) zur Änderung des Handelsgesetzbuchs. Aus Sicht der beiden Fraktionen hat sich das im Jahr 2006 verabschiedete Ordnungsgeldverfahren im Grundsatz bewährt. Eine behutsame Modernisierung der Regelungen soll aber nun zu Erleichterungen führen und in Einzelfällen Härten mildern.

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7. Im Bundestag notiert: Zentralregister

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/KOS) Künftig sollen Bürger die Ausstellung eines Führungszeugnisses aus dem Zentralregister oder die Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister auch auf elektronischem Weg beantragen können. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und FDP vor (17/13222) vor. Bisher ist es erforderlich, bei solchen Angelegenheiten persönlich bei der zuständigen Behörde vorzusprechen. Dieses Verfahren wollen die Koalitionsverfahren vereinfachen.

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8. Im Bundestag notiert: Aufsichtsräte

Recht/Antrag

Berlin: (hib/KOS) In einem Antrag (17/13094) fordern die Grünen die Bundesregierung auf, den "Weg für eine verbindliche gesetzliche Geschlechterquote für Aufsichtsräte frei zu machen". Zudem ruft die Fraktion das Kabinett auf, im EU-Ministerrat einen entsprechenden Richtlinienvorschlag der EU-Kommission für eine Geschlechterquote nicht weiter zu blockieren. Zur Begründung heißt es in dem Antrag, der Anteil weiblicher Führungskräfte in Spitzenpositionen der Wirtschaft sei nach wie vor gering.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 258 - 13. Mai 2013 - 15:20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Mai 2013