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BUNDESTAG/3862: Heute im Bundestag Nr. 262 - 15.05.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 262
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 15. Mai 2013 Redaktionsschluss: 11:50 Uhr

1. Bundestag debattiert über Tempolimit
2. Koalitionsfraktionen: AKW-Betreiber sind an Produktions- und Entsorgungskosten ausreichend beteiligt
3. EZB soll Bankenaufsicht übernehmen
4. Wirtschaftskriminalität soll besser bekämpft werden
5. Obergrenze für staatliche Parteienfinanzierung steigt auf gut 154 Millionen Euro
6. Im Bundestag notiert: Atomkraftwerk Grundremmingen
7. Im Bundestag notiert: Libyen und Tunesien
8. Im Bundestag notiert: Kreditanstalt für Wiederaufbau



1. Bundestag debattiert über Tempolimit

Verkehr, Bau und Stadtentwicklung/Aktuelle Stunde

Berlin: (hib/HLE) Das Thema Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen beschäftigt die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Unter der Überschrift "Pläne von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für ein allgemeines 'Tempolimit 120' auf Autobahnen" werden die Abgeordneten am Mittwochnachmittag in einer Aktuellen Stunde über dieses Thema debattieren. Die Aktuelle Stunde findet auf Verlangen der Fraktionen von CDU/CSU und FDP statt.

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2. Koalitionsfraktionen: AKW-Betreiber sind an Produktions- und Entsorgungskosten ausreichend beteiligt

Petitionsausschuss

Berlin: (hib/HAU) Aus Sicht der Koalitionsmehrheit im Petitionsausschuss tragen die Betreiber von Atomkraftwerken in Deutschland sowohl die Kosten für die Stromproduktion als auch für die Entsorgung der atomaren Abfälle entsprechend dem Verursacherprinzip. Mit den Stimmen von Union und FDP entschied der Ausschuss daher in seiner Sitzung am Mittwochmorgen, das Petitionsverfahren zu einer Eingabe mit der Forderung nach einer Übernahme der Kosten durch die Betreiber abzuschließen. Dem Anliegen sei entsprochen worden, heißt es in der Beschlussempfehlung.

Die Oppositionsfraktionen bewerteten dies anders und sprachen sich für eine Überweisung der Petition "als Material" an das Bundesumweltministerium aus, "soweit die Bundesregierung aufgefordert wird, die Atomwirtschaft stärker als bisher für die externen Kosten des Betriebs von Atomkraftwerken heranzuziehen und auf diese Weise die Stromsubstitution durch erneuerbare Energien voranzutreiben".

In der Petition wurde gefordert, die durch die Produktion von Strom aus Atomkraftwerken anfallenden Kosten vollständig von den produzierenden Kraftwerksbetreibern übernehmen zu lassen. Des Weiteren sollten Subventionen für Atomstrom als Energieproduktionsform vollständig entfallen. Zur Begründung der Petition wird unter anderem angeführt, dass durch staatliche Subventionen weniger der Strompreis als vielmehr die Gewinne und Managergehälter der vier großen Stromkonzerne unterstützt würden.

In der Begründung zu der von der Ausschussmehrheit getragenen Beschlussempfehlung wird darauf verwiesen, dass Betreiber von Kernkraftwerken grundsätzlich keine öffentlichen Zuwendungen "ohne Gegenleistungen zur Förderung eines im öffentlichen Interesses liegenden Zwecks" erhielten. Auch hätten sie die gegenwärtigen und künftigen Kosten der Endlagerung zu tragen. Von diesem Grundsatz seien "aufgrund ihre Historie" lediglich das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben und das Versuchsendlager Asse II ausgenommen. Es sei aber schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich, mehr als 30 Jahre nach dem Ende der Einlagerung des Atommülls die Energieversorger im Nachhinein für eine angemessene Kostenbeteiligung heranzuziehen, schreibt der Ausschuss.

Zugleich wird darauf verwiesen, dass seit Anfang 2011 der Verbrauch von Kernbrennstoffen, die zur gewerblichen Erzeugung von elektrischem Strom verwendet werden, besteuert wird. Insbesondere mit Blick auf diese Kernbrennstoffsteuer sei festzustellen, dass dem Anliegen des Petenten entsprochen worden ist, urteilt die Ausschussmehrheit.

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3. EZB soll Bankenaufsicht übernehmen

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Bisher national wahrgenommene Aufgaben der Bankenaufsicht sollen in Zukunft von der Europäischen Zentralbank (EZB) übernommen werden. Ein von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP gemeinsam eingebrachter Entwurf für ein Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank (17/13470) soll die Voraussetzungen dafür schaffen, dass der deutsche Vertreter im Europäischen Rat zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank (SSM-Verordnung) in der Fassung vom 16. April 2013 (Ratsdokument 7776/1/13 REV 1) seine förmliche Zustimmung erteilen darf. Dem neuen einheitlichen Aufsichtsmechanismus werden automatisch sämtliche Eurozonen-Mitgliedsländer angehören. Nicht-Eurozonen-Mitgliedstaaten können freiwillig teilnehmen. Der Gesetzentwurf steht an diesem Freitag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

Wie die Fraktionen in der Begründung des Gesetzentwurfs erläutern, konzentriert sich die direkte EZB-Aufsicht auf "bedeutende" Kreditinstitute der teilnehmenden Länder. Kreditinstitute oder Konzerne mit einer Bilanzsumme über 30 Milliarden Euro oder mehr als 20 Prozent des Bruttoninlandsprodukts eines Mitgliedslandes gelten grundsätzlich als bedeutend. "Unabhängig von diesen Kriterien beaufsichtigt die EZB mindestens die drei bedeutendsten Kreditinstitute eines jeden teilnehmenden Mitgliedstaats direkt", schreiben die Fraktionen. Außerdem soll die EZB jene Kreditinstitute beaufsichtigen, die vom Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) oder der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) direkte Unterstützung beantragt oder erhalten hätten.

Die direkte Aufsicht über die übrigen Kreditinstitute soll weiter durch die nationalen Bankenaufsichtsbehörden erfolgen. "Die EZB kann nationalen Bankenaufsichtsbehörden in deren Zuständigkeitsbereich nur allgemeine Weisungen erteilen und verfügt zur Sicherstellung der einheitlichen Anwendung hoher Aufsichtsstandards über ein Selbsteintrittsrecht, durch das sie die direkte Aufsicht über einzelne Kreditinstitute an sich ziehen kann", schreiben die Fraktionen.

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4. Wirtschaftskriminalität soll besser bekämpft werden

Recht/Antrag

Berlin: (hib/KOS) Eine effektive Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität fordert die SPD. In einem Antrag (17/13087) werden dazu im Detail zahlreiche konkrete Vorschläge gemacht. U. a. verlangt die Fraktion eine Verschärfung des Tatbestands der Geldwäsche. Der Antrag plädiert auch für die Einrichtung eines bundesweiten elektronischen "Korruptionsregisters". Korruption im Gesundheitswesen müsse generell unter Strafe gestellt werden, weshalb ein neuer und eigenständiger Straftatbestand gegen Korruption diesem Sektor zu schaffen sei. Eine solche Regelung solle einerseits Patienten vor medizinisch nicht begründeten Behandlungen bewahren und andererseits verhindern, dass "ehrliche Leistungserbringer" im Wettbewerb Nachteile wegen Bestechung und Bestechlichkeit haben. Zur besseren Bekämpfung von Wirtschaftsspionage soll nach dem Willen der SPD der Einsatz des Bundesnachrichtendienstes sowie des Verfassungsschutzes auf Bundes- und Länderebene geprüft werden. Untersucht werden müsse, ob für Unternehmen, die Opfer von Wirtschaftsspionage geworden sind, eine Meldepflicht gelten soll.

Der Antrag richtet an die Bundesregierung den Appell, ihre im Finanzverwaltungsgesetz verankerten Befugnisse zu nutzen, "um ein bundesweit gleichmäßiges Vorgehen der Finanzbehörden gegen Steuerhinterziehung zu erreichen". Angemahnt wird eine Reform des europäischen Mehrwertsteuersystems, das "sehr missbrauchsanfällig" sei. Aus Sicht der SPD ist das Ordnungswidrigkeitenrecht zu einer wirksamen Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität "nicht mehr zeitgemäß". Geprüft werden solle deshalb die Einführung eines "Unternehmensstrafrechts", das verfassungsrechtlichen Vorgaben genügen müsse. Gesetzlich zu schützen seien die "Whistleblowers", also Leute, die Hinweise auf Wirtschaftskriminalität geben. Für diese Hinweisgeber müsse eine zentrale Anlaufstelle geschaffen werden.

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5. Obergrenze für staatliche Parteienfinanzierung steigt auf gut 154 Millionen Euro

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung steigt in diesem Jahr auf mehr als 154 Millionen Euro. Das geht aus einer Unterrichtung (17/13377) durch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hervor.

Laut Parteiengesetz erhöht sich das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf, erstmals für das Jahr 2013 um den Prozentsatz - abgerundet auf ein Zehntel Prozent -, um den sich der Preisindex der für eine Partei typischen Ausgaben im vorangegangenen Jahr erhöht hat. Da sich dieser Parteien-Index vom Jahr 2011 auf das Jahr 2012 nach einer Mitteilung des Statistischen Bundesamtes um 2,25 Prozent erhöht habe, ergebe sich eine Erhöhung der absoluten Obergrenze um 2,2 Prozent, heißt es in der Vorlage. Für das vergangene Jahr habe die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung 150,8 Millionen Euro betragen. Bei einer Erhöhung um 2,2 Prozent liege die absolute Obergrenze für das Jahr 2013 somit bei 154,1 Millionen Euro.

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6. Im Bundestag notiert: Atomkraftwerk Grundremmingen

Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/AS ) Im Atomkraftwerk Grundremmingen hat es in Block B seit dem 1. Januar 2008 insgesamt neun meldepflichtige Ereignisse gegeben. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (17/13364) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor, in denen sich die Abgeordneten nach sogenannten Nichtverfügbarkeiten bestimmter Systeme in dem Atomkraftwerk erkundigt hatten. Sie wollten wissen, in welchen Zeitspannen die Notkühlsysteme und das sogenannte Zusätzliche Nachtwärmeabfuhr- und Einspeisesystem (ZUNA) nicht verfügbar waren. Seit 2010, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort, würden meldepflichtige Ereignisse auch auf den Internetseiten des Bundesamtes für Strahlenschutz veröffentlicht.

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7. Im Bundestag notiert: Libyen und Tunesien

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/BOB) Inwieweit Einrichtungen der EU und der Bundesregierung in den Aufbau von Grenzmanagement, Kriminalitätsbekämpfung und Migrationsabwehr in Libyen und Tunesien eingebunden sind, will Die Linke wissen. Die Fraktion hat dazu eine Kleine Anfrage (17/13168) eingereicht.

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8. Im Bundestag notiert: Kreditanstalt für Wiederaufbau

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat hat keine Einwände gegen das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (17/13061). Dies teilt die Länderkammer in einer Unterrichtung (17/13414) mit.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 262 - 15. Mai 2013 - 11:50 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Mai 2013