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BUNDESTAG/3868: Heute im Bundestag Nr. 268 - 15.05.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 268
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 15. Mai 2013 Redaktionsschluss: 16:00 Uhr

1. Einführung des Trennbankensystems beschlossen
2. Präventionsgesetz: Experten begrüßen das Ziel, kritisieren aber den Weg



1. Einführung des Trennbankensystems beschlossen

Finanzausschuss

Berlin: (hib/HLE) Banken müssen in Zukunft Vorkehrungen für ihre eigene Abwicklung treffen. Außerdem werden systemrelevante Geldhäuser verpflichtet, den spekulativen Handel in rechtlich selbstständige Einheiten auszulagern. Dies sieht der vom Finanzausschuss am Mittwoch nach Vornahme zahlreicher Änderungen beschlossene Gesetzentwurf zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen (17/12601, 17/13035) vor. Zudem sollen die Strafen für Banker bei Verletzung von wesentlichen Risikomanagementpflichten verschärft werden. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP. Die Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen votierten gegen den Entwurf. Abgelehnt wurde ein Antrag von SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/12687) zur Trennung von Geschäfts- und Investmentbanking.

Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion erklärte, mit der Einführung des Trennbankensystems gehe Deutschland in Europa voran. Es sei nicht einfach, die Grenzen in den Banken zu ziehen. Die weitere Entwicklung müsse genau beobachtet werden. Die SPD-Fraktion sprach von einem "Placebo-Gesetzentwurf". Hier werde in Wirklichkeit nichts getrennt, sondern es gehe darum, der Opposition ein Thema zu nehmen.

Die FDP-Fraktion befand dagegen, zur Durchsetzung des Trennbankensystems sei eine sehr gute Lösung gefunden worden. Zugleich forderte der Sprecher der FDP-Fraktion, es müsse auch in Zukunft Bankiers geben und nicht nur "Regulierungsanwender".

Die Linksfraktion lehnte den Entwurf ab. Spekulation müsse nicht abgetrennt, sondern verboten werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte die Wirkung des Trennbankenbeschlusses in Frage. Die erhoffte Wirkung werde nicht erzielt, weil nicht richtig getrennt werde.

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz, 17/12603, 17/13036) wurde ein weiterer von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf beschlossen. International tätigen Unternehmen soll es durch die Gesetzesänderung erleichtert werden, die bisher auf verschiedene Staaten verteilten Pensionssysteme ihrer Mitarbeiter in Deutschland zu konzentrieren. Die Verwaltung von Altersvorsorgevermögen in Deutschland (Pension-Asset-Pooling) soll in einer neuen Investmentfonds-Rechtsform, der Investment-Kommanditgesellschaft, erfolgen. Mit den mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen beschlossenen Änderungsanträgen wurden diese Investment-Kommanditgesellschaften auf Zwecke der Bündelung von betrieblichem Altersvorsorgevermögen beschränkt. Ein weiterer Schwerpunkt des Entwurfs betrifft Regelungen zur Einschränkung steuerlicher Gestaltungsspielräume.

Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen, während die Oppositionsfraktionen geschlossen dagegen stimmten.

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2. Präventionsgesetz: Experten begrüßen das Ziel, kritisieren aber den Weg

Ausschuss für Gesundheit (Anhörung)

Berlin: (hib/SUK) Das von der Koalition geplante Präventionsgesetz (17/13080) stößt bei Experten auf ein geteiltes Echo. Grundsätzlich begrüßten sie in einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, 15. Mai 2013, die Anstrengungen, Präventionsleistungen auszubauen. Für besondere Kritik aber sorgten Pläne zur Finanzierung der Leistungen, die die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung künftig erbringen soll.

Der Einzelsachverständige Ulf Fink, ehemaliger Senator für Gesundheit und Soziales in Berlin, lobte die Pläne von Union und FDP: In den vergangenen zehn Jahren habe es viele vergebliche Versuche gegeben, die Prävention zu stärken, trotz vieler Proklamationen habe es aber keine konkreten Wirkungen gegeben. Besonders positiv hob er hervor, dass die Krankenkassen 150 bis 180 Millionen Euro mehr als bisher für Prävention aufwenden sollen, dies sei "ein höchst erfreuliches Signal". Die geplante Ständige Präventionskonferenz sei "von besonderer Bedeutung", um das gemeinsame Handeln aller Akteure auf diesem Themenfeld weiterzuentwickeln.

Für den GKV Spitzenverband stellte Gernot Kiefer fest, die Konferenz könne ein geeignetes Instrument sein, um dem Thema zu mehr Aufmerksamkeit zu verhelfen, es müsse aber die entsprechende Arbeitsweise gewählt werden. Auch Elisabeth Fix vom Deutschen Caritasverband betonte, wichtig sei, was sich in der Realität verändere. Sie betonte, es reiche nicht aus, die Akteure auf Bundesebene zu vernetzen, deren Arbeit müsse auch mit der regionalen Arbeit in den Bundesländern verknüpft werden.

Deutliche Kritik am Gesetzentwurf übte für den Paritätischen Wohlfahrtsverband Rolf Rosenbrock: Er lasse gewachsene Strukturen vollkommen außer acht und entspreche in keiner Weise den gesamtgesellschaftlichen Notwendigkeiten und Möglichkeiten. Zudem sei das gewählte Präventionsmodell "verengt", weil es lediglich auf Verhaltensänderungen im Hinblick auf den Einzelnen setze. Dies sei "völlig unplausibel" im Bereich der sozial Benachteiligten; da gehe es um strukturelle Veränderungen. Zudem vernachlässige der Entwurf die Prävention in den Lebenswelten, die nur als "Interventionsorte" angesehen würden. Die "Essenz des Lebenswelten-Ansatzes" aber gehe immer mit Partizipation und Strukturveränderung einher - hier werde einem "großen Etikettenschwindel" Vorschub geleistet. Dem stimmte für den Deutschen Hausärzteverband Klaus-Dieter Kossow zu und ergänzte, es sei "sehr befremdlich", dass mit der entsprechenden Kommission beim GKV-Spitzenverband ein Gremium abgeschafft werden solle, das "13 Jahre erfolgreich gearbeitet" habe.

Auf besondere Kritik stieß das Vorhaben der Koalition, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Mittel der Krankenkassen zuzuweisen, damit sie kassenübergreifend Leistungen zur primären Prävention durchführen kann. Das, so Gernot Kiefer, sei " "ordnungspolitisch völlig verfehlt". Dass ein Sozialversicherungsträger finanzielle Mittel "für nicht klar definierte Ziele" an eine nachgeordnete Bundesbehörde zur Verfügung stellen müsse, sei "ausgesprochen fragwürdig" - die Regelung gehe "völlig in die falsche Richtung". Es sei zweifelhaft, dass die Bundeszentrale "in jedem Fall ein geeigneter Partner" sein könne. Auch Ulrich Mohr vom Verband der Ersatzkassen formulierte rechtliche Bedenken. Es sei nicht klar, warum in vielen Bereichen das Vergaberecht angewandt werde und hier "Millionenbeträge an einen gesetzlich vorgeschriebenen Anbieter" fließen sollten. Für die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände sagte Anne Scholz, dies sei ein "Eingriff in die Finanzautonomie der Krankenkassen", die selbst über die Verwendung ihrer Beiträge entscheiden sollten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 268 - 15. Mai 2013 - 16:00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Mai 2013